Umsatzsteuer-Voranmeldung

Hallo,

ich hätte gern gewusst, was eine Null-Meldung im bereich Umsatzsteuer-Voranmeldung ist.
Muss man in einem Brief, den man an das Finanzamt schreibt die Monate auflisten, in denen man keinen Umsatz gemacht hat oder wird das in der Umsatzsteuer-Voranmeldung eingetragen?

So und meine letzten 2 Fragen:

Ich bin Kleinunternehmer (noch in der 17.000 € grenze und muss also keine Mehrwertsteuer abführen) und hätte gern gewusst, wo ich meine Umsätze eintragen muss.
Ich hätte es mir auf jeden Fall einfacher vorgestellt.
Man bekommt ja nicht mal eine genaue Erklärung für jede Zeile der Umsatzsteuer-Voranmeldung.
Wenn ich z.B. Ware im Wert von 500 inkl. Umsatzsteuer € einkaufe, muss ich das doch bei Zeile 25 eintragen oder?
Wenn ich diese Ware dann z.B. für 1000 € (ohne Umsatzsteuer, da ich es ja nicht Ausführen muss) verkaufe, wo trage ich das dann ein?
Und ich hätte gern gewusst in welcher Zeile ich die Aufwendungen u. Erträge eintrage.

Es wäre echt super nett, wenn Ihr mir helfen könntet.
Sind auch meine einzigen Fragen.

Vielen vielen Dank

Jan

Hallo,

nur nochmal zum Verständnis Deiner Frage: Du machst eine Umsatzsteuervoranmeldung, obwohl Du gemäß § 19.1 UStG steuerbefreit bist?

fragende Grüße,

Ralf

Ja mache ich.
Ist das nicht richtig?
Ich habe auf dem Anmeldeformular des Finanzamtes extra angekreuzt, dass ich Kleinunternehmer bin und so keine Steuer abgeben will.
Haben die das vielleicht falsch verstanden bzw. das Kästchen übesehen?
Habe vorgestern ein Brief erhalten in dem Stand "durch das Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz ist §18 Abs. 2 Satz 4 UStG ne gefasst worden.
Danach muss jeder Unternehmer, der seine berufliche o. gewerbliche Tätigkeit nach dem 31.12.2001 aufgenommen hat (habe mein Gewerbe im Dezember letzten Jahres angemeldet), im Kalenderjahr der Gründung sowie im Folgejahr Umsatzsteuer-Voranmeldungen monatlich abgeben. Das Gesetz sieht diesbezüglich kein Wahlrecht vor.

Geben Sie daher bitte monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab.

Die Umsatzsteuer.Vorauszahlung sind entsprechend an die Finanzkasse zu entrichten. (Hm jetzt merk ich es selbst, die denken doch dass ich Umsatzsteuer abführen will oder?)

Hallo Jan,

Ich habe auf dem Anmeldeformular des Finanzamtes extra
angekreuzt, dass ich Kleinunternehmer bin und so keine Steuer
abgeben will.

was hast Du an der Stelle angekreuzt? „Ja“ oder „Nein“? Wenn Du die Frage „Auf … wird verzichtet“ mit „Ja“ beantwortest, heißt das, dass Du für die Dauer von mindestens fünf Jahren regelbesteuert werden willst.

Schöne Grüße

MM

hi jan,

rufe als erstes beim finanzamt an und teile den mit, dass du die kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG haben willst. nur das hier keine unnötigen schätzungen mit verspätungszuschlägen in die welt kommen.

dann sag der frau/mann am telefon auch gleich, dass du das ganze auch noch gerade schriftlich zur post gegeben hast. das falsche kreuz kann dir nach ein paar wochen/monaten noch nicht zum verhängnis werden. problematisch wäre es nur nach ein paar jahren… aber das liegt hier vor.

also deutlich antwort formulieren und alle probleme sind aus der welt.

effekt: als KU gibst du natuerlich KEINE dieser ustva ab! als KU gibst du nur einmal / jahr die UStE ab. dort wirst du dann auch nur die umsatzhöhe eintragen und ein paar statistische angaben zu deiner person.

mfg vom

showbee

Ja mache ich.
Ist das nicht richtig?

eigentlich nicht. Das würde einen wichtigen Sinn der Kleinunternehmerregelung (Entlastung im Papierkrieg) ad absurdum führen.

Habe vorgestern ein Brief erhalten in dem Stand "durch das
Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz ist §18 Abs. 2 Satz 4 UStG
ne gefasst worden.
Danach muss jeder Unternehmer, der seine berufliche o.
gewerbliche Tätigkeit nach dem 31.12.2001 aufgenommen hat
(habe mein Gewerbe im Dezember letzten Jahres angemeldet), im
Kalenderjahr der Gründung sowie im Folgejahr
Umsatzsteuer-Voranmeldungen monatlich abgeben. Das Gesetz
sieht diesbezüglich kein Wahlrecht vor.

Geben Sie daher bitte monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen
ab.

Die Umsatzsteuer.Vorauszahlung sind entsprechend an die
Finanzkasse zu entrichten.

Kann ich nur dazu sagen, dass ich selber seit über 1 Jahr Kleinunternehmer bin und noch nie einen derartigen Brief erhalten habe.

(Hm jetzt merk ich es selbst, die
denken doch dass ich Umsatzsteuer abführen will oder?)

So sieht das für mich in jedem Fall aus. Das könnte u.U. problematisch werden, wenn Du tatsächlich das falsche angekreuzt hast, zumal jetzt schon ein halbes Jahr ins Land gegangen ist.

viele Grüße,

Ralf

So sieht das für mich in jedem Fall aus. Das könnte u.U.
problematisch werden, wenn Du tatsächlich das falsche
angekreuzt hast, zumal jetzt schon ein halbes Jahr ins Land
gegangen ist.

hi ihr zwei,

nein, das falsche kreuz ist noch nicht problematisch. § 19 Abs. 2 UStG spricht davon, dass der verzicht auf die kleinunternehmerregelung bis zur unanfechtbarkeit der steuerfestsetzung erklärt werden kann. erst nach eintritt der unanfechtbarkeit bindet diese erklärung für 5 jahre.

nach den gemachten angaben mag es sich max. um eine gewerbeanmeldung / steuerliche anmeldung mit fragebogen aus dem jahr 2003 handeln. hier müsste es schon mit dem teufel zugehen, wenn dass finanzamt schon die unanfechtbarkeit geschafft hat.

mfg vom

showbee

rufe als erstes beim finanzamt an …

wär’s nicht besser, wenn er direkt hingeht, und die Sache gleich vor Ort klärt?
Das ist m. E. schneller und für alle Beteiligten klarer.

Gerade an der Stelle, wo es um den Kleinunternehmer geht, ist es in dem Fragebogen wirklich unglücklich formuliert.
Ich hab’s auch erst dreimal lesen müssen, bis ich’s gerafft habe.

Jan hat allerdings jetzt noch mal die Gelegnheit kurz zu überlegen, ob er lieber mit oder ohne MwSt arbeiten möchte.

Infos: http://www.klicktipps.de/gewerbe.htm#info
und http://www.klicktipps.de/gewerbe2.htm#umsteuer