Steuernummer

Hallo!

Woher bekomme ich meine Steuernummer? Habe schon auf meiner Lohnsteuerkarte nachgesehen, finde aber nichts. :-/

Danke!

Viele Grüße von Kristin

Hallo!

Woher bekomme ich meine Steuernummer? Habe schon auf meiner
Lohnsteuerkarte nachgesehen, finde aber nichts. :-/

Wenn du umgezogen bist und einem neuen Finazamt zugeordest wurde, bekommst du eine neue Steuernummer. Ansonsten kukk mal auf den alten Steuerbescheid.

Li

Danke für die schnelle Antwort! Ich bin 2003 umgezogen. Dann müsste das neue Finanzamt auf der Karte 2003 stehen? Habe ich überhaupt eine Steuernummer, wenn ich bisher keine Steuerabrechnung gemacht habe (machen musste)? Und wenn doch, wo steht auf der Lohnsteuerkarte die Steuernummer?

Kristin (ratlos)

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Hallo Kristin,

Dann
müsste das neue Finanzamt auf der Karte 2003 stehen?

Nein. Die LSt-Karte selbst wird von der Gemeinde ausgestellt, und auf der LSt-Bescheinigung steht das BetriebsstättenFA, an das die LSt abgeführt wurde. Wenn Du unsicher bist, welches FA für Deinen neuen Wohnsitz zuständig ist, frag auf der Gemeindeverwaltung.

Habe ich
überhaupt eine Steuernummer, wenn ich bisher keine
Steuerabrechnung gemacht habe (machen musste)?

Nein. Die StNr wird bei Arbeitnehmern anlässlich der ersten Veranlagung zugeteilt, bei Selbständigen anlässlich der steuerlichen Erfassung. Wer noch nie Kontakt mit einem FA hatte, hat keine StNr.

Fazit: Gib Deine ESt-Erklärung ohne StNr rein, aber mach Dich vorher schlau, welches FA sie kriegen soll. Spätestens auf dem ESt-Bescheid steht dann auch die StNr, wenn Du nicht schon vorher eine Mitteilung über StNr bekommst.

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin!

Ich will keine ESt-Erklärung machen. Ich brauche die StNr für einen Verlag, bei dem ich auf Honorarbasis tätig war. Ich habe im letzten Jahr auch schon einen solchen Auftrag für den gleichen Verlag erledigt und ich glaube, ich habe denen einfach meine Lohnsteuerkarte gefaxt, als die Frage nach der StNr kam. Habe danach auch nichts mehr von denen gehört und problemlos die Kohle bekommen. Nun wollen sie die StNr wieder haben (andere Abteilung, was weiß ich) und ich stehe erneut vor dem gleichen Problem. Soll ich einfach die LSt-Karte von 2003 faxen?

Vielen Dank und viele Grüße von Kristin

P.S.
Ich gehe neben diesen gelegentlichen Honorarjobs allerdings einer ganz normalen Tätigkeit im öffentlichen Dienst nach.

Hallo kristin,

gebe die StNr. des alten FA an. Der Verlag benötigt diese Information nur zur Dokumentation, da Honorarzahlungen i.d.R. in gesammelter Form an das FA zu Kontrollzwecken gehen.

Das alte FA wird diese Kontrollmitteilung automatisch an Dein jetzt zuständiges FA weiterleiten (sofern die von Deinem Umzug wissen).Wenn sie das nicht wissen wird die Info erst eimal gespeichert. Ob Du dann ggf. zur Abgabe aufgefordert wirst, muß man abwarten. Das alte FA wird dann über die MAK (Meldeauskunft) Deine neue Adresse sowieso heraussuchen und wie oben beschrieben weiter verfahren. Das alles natürlich nur, wenn ein steuerlich relevanter Sachverhalt zu vermuten ist.

Wieso gibst Du eigentlich keine Steuererklärung ab? Willst Du dem Staat Dein Geld schenken? Im Namen meines chefs (Herr Eichel)danke ich Dir dafür :wink:).

Gruß
Michael

Hi !

Die selbständige Tätigkeit sollte dem Finanzamt auf dem „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ mitgeteilt werden. Den Vordruck gibt es bei jedem Finanzamt.
Dann erhälst du auch deine Steuernummer, die du dann im Übrigen auch auf allen Rechnungen, die du schreibst, anzugeben hast (vgl. § 14 Umsatzsteuergesetz). Die Nachfrage des Verlages war daher auch völlig berechtigt.

BARUL76

hi,

wenn du nebeneinkünfte hast, solltest du mal überlegen, ob du nicht vielleicht VERPFLICHTET bist, eine steuererklärung einzureichen. liegen deine einkünfte (gewinn) über 410 EUR im jahr mit deiner nebentätigkeit? wie bereits gesagt: steuerliche anmeldung beim finanzamt ausfüllen und ggf. vorherige jahr nacherklären (also steuererklärungen aus arbeitnehmersachen UND nebenberuflichen sachen erstellen). ggf. bei fehlendem grundwissen die hilfe eines steuerberaters oder lohnsteuerhilfevereines hinzuziehen…

mfg vom

showbee

gebe die StNr. des alten FA an. Der Verlag benötigt diese
Information nur zur Dokumentation, da Honorarzahlungen i.d.R.
in gesammelter Form an das FA zu Kontrollzwecken gehen.

Aber ich habe doch keine StNr…

Wieso gibst Du eigentlich keine Steuererklärung ab? Willst Du
dem Staat Dein Geld schenken? Im Namen meines chefs (Herr
Eichel)danke ich Dir dafür :wink:).

Im letzten Jahr hatte ich erstmal ein Gehalt und hätte eigentlich für 2003 eine mESt-Erklärung machen müssen, habs aber verpennt.

Gruß Kristin

Übrigen auch auf allen Rechnungen, die du schreibst, anzugeben

hast (vgl. § 14 Umsatzsteuergesetz). Die Nachfrage des
Verlages war daher auch völlig berechtigt.

Leuchtet ein. Woher weiß ich denn, ob ich überhaupt umsatzsteuerpflichtig bin?

Viele Grüße von Kristin

Hi !

wenn du im Jahr Rechnungen in Höhe von insgesamt mehr als € 17.500 schreibst, dann mußt du auch Umsatzsteuer ausweisen/zahlen. Wenn der Betrag insgesamt geringer ist, dann kannst du dich beim Finanzamt als sogenannter „Kleinunternehmer nach § 19 UStG“ behandeln lassen. Du brauchst dann in deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer auszuweisen. Darfst im Gegenzug dann auch die von anderen Unternehmern in deren Rechnungen ausgewiesene Vorsteuer nicht geltend machen.
TIPP: Wenn die Höhe deiner Eingangsrechnungen die Höhe deiner Ausgangsrechnungen übersteigt, solltest du prüfen, ob es nicht vielleicht doch sinnvoll ist auf die Behandlung als „Kleinunternehmer“ zu verzichten und statt dessen lieber zu Regelbesteuerung zu optieren.

In den Rechnungen sollte (vorausgesetzt du bist Kleinunternehmer) auch ein Hinweis auf Kleinunternemer und § 19 UStG stehen (z.B.: Umsatzsteuer war wegen § 19 UStG (Kleinunternehmer) nicht auszuweisen).

Vielleicht wegen der Rechnungen auch noch mal gesondert in den neugefassten (seit 01.01.2004) § 14 UStG gucken. Da stehen ein paar notwendige Angaben drin.

BARUL76

Hallo Kristin,

Im letzten Jahr hatte ich erstmal ein Gehalt und hätte
eigentlich für 2003 eine ESt-Erklärung machen müssen, habs
aber verpennt.

Dafür ist noch lange Zeit. Im Fall freiwilliger sog. Antragsveranlagung für 2003 bis Ende 2005. Wenn wegen der Höhe der Einkünfte außer denen aus nichtselbständiger Tätigkeit die Abgabe einer ESt-Erklärung nicht freiwillig ist, theoretisch sogar unbegrenzt lange.

Die „kleinen“ Honorarempfänger sind beliebte Kandidaten für Kontrollmeldungen anlässlich Außenprüfungen (in diesem Fall beim Verlag). Um also Trouble in den kommenden Jahren zu vermeiden, besser jetzt den Formularkram erledigen und die Sache gedanklich weglegen können.

Eine Sache kommt mir noch nachfragenswert vor: Du bist „auf Honorarbasis“ tätig, hast aber eine Lohnsteuerkarte an den Verlag gefaxt. Wenn es sich um eine echte selbständige Tätigkeit handelt: Wofür braucht der Verlag die LSt-Karte? Wie genau sehen die Abrechnungen über die Honorare aus? Kann es sein, dass der Verlag die bezahlten Honorare wie Lohn/Gehalt abgerechnet hat, um Schwierigkeiten wegen unterbliebener Versteuerung für sich und Dich zu vermeiden? Z.B. bei Rundfunk und Fernsehen ist dieses ziemlich verbreitete Praxis, unabhängig von der Frage selbständige/nichtselbständige Tätigkeit.

Wenn Du eine Abrechnung zu einer Honorarzahlung anschaust, dürfte das schon klarer werden. Im Zweifelsfall nochmal dort nachfragen - bei der Abrechnung von Honoraren (selbständige Tätigkeit) hat die Vorlage einer LSt-Karte normalerweise keinen Sinn, irgendwas ist da seltsam.

Schöne Grüße

MM

Eine Sache kommt mir noch nachfragenswert vor: Du bist „auf
Honorarbasis“ tätig, hast aber eine Lohnsteuerkarte an den
Verlag gefaxt. Wenn es sich um eine echte selbständige
Tätigkeit handelt: Wofür braucht der Verlag die LSt-Karte?

hi martin,

der verlag wollte eigentlich eine steuernummer, da die fragestellerin eine solche nicht hatte, hat sie aus verlegenheit die LSt-Karte hingefaxt. ich denke zuständige im verlag hat „mit den augen gerollt“ und dann die angaben in der datenbank mit denen der karte verglichen und sich einen aktenvermerk gemacht. mit einer fax-kopie kann eh keine lohnsteuer ermittelt werden (ausser klasse VI!).

mfg vom

showbee