Bilanzieren des Zinsvorteils

weiß jemand bescheid?
angenommen der Bausparvertrag ist Zahlungsreif, die Darlehenssumme beträgt 100 000.
Schuldzins am Markt 8%,
Darlehenzins laut Bausparvertrag 5%
dann hätte ich einen Zinsvorteil von 9 000. Darf ein Unternehmen diesen Zinsvorteil in der Bilanz aufnehmen und ihn über die Darlehensrückzahlungszeit auflösen?
lg Sarah

hi,

nein, eine aktivierung erfolgt nicht. die bilanz/guv soll tatsächliche geschäfte widerspiegeln, nicht marktübliches. du würdest ja auch bei einem darlehen mit 15% zinsen diese zinsen als betriebsausgaben in der GuV sehen wollen, hier sagt man ja nicht auch, üblich sind nur 5%, deswegen können sie den rest nicht als betriebsausgabe geltend machen.

problematisch wird es nur dann, wenn es sich um gesellschafter-bezogene darlehen geht, die einem fremdvergleich nicht standhalten (stichworte verdeckte gewinnausschüttungen, verdeckte einlagen im körperschaftsteuerrecht). das ist aber auch alles außerbilanziell…

mfg vom

showbee