hallo
kann mir bitte jemand sagen wo in der Steuererklärung ich die Unterhaltszahlungen für ein uneheliches Kind anführen kann ?
Danke.
Gruß Petra
Hi Petra,
Kindesunterhalt ist steuerlich nicht abzugsfähig. Dafür gibt es das hälftige Kindergeld bzw. den halben Kinderfreibetrag etc.
MfG
Undine
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kann nicht sein, das Kind lebt bei der Mutter und wir haben weder Kindergeld noch Kinderfreibetrag, zahlen aber 540,- DM im Monat. Ich weiß, daß man den gezahlten Unterhalt absetzen kann, aber ich weiß nicht, ob als Sonderausgaben oder als außergewöhnliche Belastung.
Gruß Petra
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So ungern…
…wie ich das sage aber Undine hat Recht. Abzugsfähig sind - unter bestimmten anderen Voraussetzungen - nur Unterhaltszahlungen an Personen, für die niemand einen Anspruch auf Kindergeld/Kinderfreibetrag hat.
Derjenige, der den Unterhalt zahlt, hat im übrigen sehr wohl Kindergeld bezogen, nämlich über den zivilrechtlichen Ausgleichsanspruch (abgekürzter Zahlungsweg). Die Unterhaltsverpflichtung des Zahlenden wird um dessen Anteil am Kindergeld gekürzt. Jeder Elternteil hat zur Hälfte Anspruch auf Kindergeld.
Perdona, así es la vida oder wie man auf neudeutsch sagt „tel aviv“.
Raulito
http://www.kukurukuku.de
hat sich da soviel geändert?
mein Mann konnte in der Steuererklärung für `97 noch Unterhalt für sein Kind absetzen.
Gruß Petra
Nee,…
…das ist schon so, soweit ich zurückdenken kann. Entweder Du verwechselst das mit den Unterhaltszahlungen an den getrennt lebenden Ehegatten, die in der Tat als Sonderausgaben abzugsfähig sein können oder Ihr habt guten Gewissens die Anlage U eingereicht, da Kindesunterhalt eingetragen, obwohl der da nichts zu suchen hat und das Finanzamt hat geschnarcht oder war auch guten Glaubens und hat nicht weiter geprüft.
Gute Nacht,
Raulito
…wie ich das sage aber Undine hat
Recht.
*ablach*
Das ich das noch erleben darf…
Hallo Raul,
danke für Deine Zustimmung und Deine ausführlicheren Erläuterungen.
MfG
Undine
nicht Unterhalt für Kinder
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