Hallo Steuererxperten,
ich habe letztens in einer Zeitung folgenden Artikel gelesen, den ich mir nicht erklären kann,…Es geht um Kinderbetreuungsunterhalt für nichteheliche Paare…
Zitat: „Bleibt die Mutter zu Hause und bekommt Betreuungsunterhalt vom Partner, kann der ledige Vater diese Zahlungen von seinem Einkommen abziehen - bis zu 7.644 Euro im Jahr“
Stimmt dass? Aus welcher Steuergrundlage soll dass denn hervorgehen und wie sind die in diesem Artikel auf die 7.644 € gekommen?
Vielen Dank
mfg
realslog
hi realslog,
das ergibt sich aus § 33a I EStG in Verbindung mit § 1615l BGB. die mutter hat aus anlaß der geburt des kindes für 3 jahre (verkürzt dargestellt, bitte im BGB nachlesen) unterhaltsanspruch gg. den vater. dieser unterhalt ist ein gesetzlicher nach EStG und kann deshalb nach der berechnung des § 33a I EStG bei der steuererklärung des vaters berücksichtigt werden. die genaue höhe ist gedeckelt (2004: 7680 EUR = grundfreibetrag = sächliches existenzminimum des empfängers) und aber nur in der höhe absetzbar in der a) geld gezahlt wird b) keine eigenen einkünfte der mutter vorliegen.
mfg vom
showbee