vergünstigter MwSt-Satz

Hi,
nach welcher Logik werden eigentlich „Nahrungsmittel“ als Lebensmittel klassifiziert und unterliegen so nur dem vergünstigter MwSt-Satz?
Apfelsaft, Limo, werden voll, Naschkram, Kaffeesahne günstig besteuert.

Da gibts kein Sytem, oder?

Grüsse,
J~

Hallo J~,

Da gibts kein System, oder?

ein System in diesem Sinn gibts nicht. Die „Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände“ ist eine Anlage zum UStG, die Klassifizierungen sind dem Zolltarif entnommen. Ein paar Kostproben:

Nr. 1a: Pferde, einschließlich reinrassiger Zuchttiere, ausgenommen Wildpferde

Nr. 1k: ausgebildete Blindenführhunde

Nr. 8: Blumen und Blüten sowie deren Knospen, geschnitten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch

Nr. 10l: Gemüse, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet

Nr. 21: Rosmarin, Beifuß und Basilikum in Aufmachungen für den Küchengebrauch sowie Dost, Minzen, Salbei, Kamilleblüten und Haustee

Nr. 28: Zubereitungen von Fleisch, Fischen oder Krebstieren, Weichtieren und anderen wirbellosen Wassertieren, ausgenommen Kaviar sowie zubereitete oder haltbar gemachte Langusten, Hummer, Austern und Schnecken

So poetisch kann Steuerrecht sein, und zum Thema - einmal wieder - „42“:

Da steht doch schlicht und ergreifend: Essigsäure

Ursprünglich vielleicht vorhandene Konzepte im Sinn einer ermäßigten Besteuerung von Lebensmitteln des Grundbedarfs einerseits und der in Landwirtschaft und Gartenbau nicht so dramatisch hohen Wertschöpfung andererseits sind, da stimme ich Dir zu, spätestens seit der Aufnahme von Kaffee in die Liste nicht mehr so gut zu erkennen.

Achja, und nicht vergessen: Prothesen sind ermäßigt besteuert, aber nicht Teile davon…!

Schöne Grüße

MM

Der ermäßigte Satz ist u.a. dafür da, dass Leistungen für den Endverbraucher nicht übermäßig verteuert werden, durch eine volle Umsatzbesteuerung. So ist das z.B. bei Künstlerdarbietungen.

Was die Lebensmittel betrifft schließe ich mich der ersten Antw an.