Hallo J~,
Da gibts kein System, oder?
ein System in diesem Sinn gibts nicht. Die „Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände“ ist eine Anlage zum UStG, die Klassifizierungen sind dem Zolltarif entnommen. Ein paar Kostproben:
Nr. 1a: Pferde, einschließlich reinrassiger Zuchttiere, ausgenommen Wildpferde
Nr. 1k: ausgebildete Blindenführhunde
Nr. 8: Blumen und Blüten sowie deren Knospen, geschnitten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch
Nr. 10l: Gemüse, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet
Nr. 21: Rosmarin, Beifuß und Basilikum in Aufmachungen für den Küchengebrauch sowie Dost, Minzen, Salbei, Kamilleblüten und Haustee
Nr. 28: Zubereitungen von Fleisch, Fischen oder Krebstieren, Weichtieren und anderen wirbellosen Wassertieren, ausgenommen Kaviar sowie zubereitete oder haltbar gemachte Langusten, Hummer, Austern und Schnecken
So poetisch kann Steuerrecht sein, und zum Thema - einmal wieder - „42“:
Da steht doch schlicht und ergreifend: Essigsäure
Ursprünglich vielleicht vorhandene Konzepte im Sinn einer ermäßigten Besteuerung von Lebensmitteln des Grundbedarfs einerseits und der in Landwirtschaft und Gartenbau nicht so dramatisch hohen Wertschöpfung andererseits sind, da stimme ich Dir zu, spätestens seit der Aufnahme von Kaffee in die Liste nicht mehr so gut zu erkennen.
Achja, und nicht vergessen: Prothesen sind ermäßigt besteuert, aber nicht Teile davon…!
Schöne Grüße
MM