Umsatzsteuer Nebenleistung+Hauptleistung

Ich suche die Fundstelle, aus der IM GESETZ die Praxis „Nebenleistungen teilen das Schicksal der Hauptleistungen“ hervorgeht.

Danke!

Hallo musician,

UStR 2000 Abschnitt 29
Einheitlichkeit der Leistung

  1. 1Nebenleistungen teilen umsatzsteuerrechtlich das Schicksal der Hauptleistung. 2Das gilt auch dann, wenn für die Nebenleistung ein besonderes Entgelt verlangt und entrichtet wird (vgl. BFH- Urteil vom 28.4.1966 - BStBl III S. 476). 3Eine Leistung ist grundsätzlich dann als Nebenleistung zu einer Hauptleistung anzusehen, wenn sie im Vergleich zu der Hauptleistung nebensächlich ist, mit ihr eng - im Sinne einer wirtschaftlich gerechtfertigten Abrundung und Ergänzung - zusammenhängt und üblicherweise in ihrem Gefolge vorkommt (vgl. BFH-Urteil vom 10.9.1992 - BStBl 1993 II S. 316). 4Gegenstand einer Nebenleistung kann sowohl eine unselbständige Lieferung von Gegenständen als auch eine unselbständige sonstige Leistung sein.