Hallo,
leider weiss ich keine Antwort, darum hier die Frage:
Wenn jemand 2003 ein Reihenhaus gekauft hat (Gebrauchtimmobilie), was kann bei
der Einkommenssteuer steuermindernd angesetzt werden ?
Gruss
Andreas
Hallo,
leider weiss ich keine Antwort, darum hier die Frage:
Wenn jemand 2003 ein Reihenhaus gekauft hat (Gebrauchtimmobilie), was kann bei
der Einkommenssteuer steuermindernd angesetzt werden ?
Gruss
Andreas
Hallo Andreas,
wenn du selber drin wohnst,nur Eigenheimzulage sonst nix !
Gruß
Peter
hi andreas,
wie bereits beschrieben, kommt es auf die nutzung an.
selbstnutzung oder unentgeltliche überlassung an angehörige —> unter weiteren voraussetzungen gibt es eine eigenheimzulage
vermietung des objektes —> hier solltest du deine 2003er steuererklärung von jemanden erstellen lassen, der sich damit auskennt (steuerberater ggf. dürfen auch lohnsteuerhilfevereine helfen). gerade in den ersten 1-3 jahren der vermietung kann man viel falsch machen. falscher geiz (kosten der beratung) kann dich noch jahrelang geld kosten.
du hast das objekt nur gekauft um es in absehbarer zeit wieder zu veräussern. es besteht keine vermietungsabsicht —> hebe die unterlagen für den kauf auf und prüfe BEI VERKAUF, ob ein veräusserungsgeschäft nach § 23 EStG vorliegt (10 jahres-frist).
mfg vom
showbee