Lasik absetzbar
Von: , Frage gestellt am Mo, 12. Jul 2004
Guten Morgen,
kann ich eine Lasik als aussergewöhnliche Belastung "Krankheitskosten" absetzen. Musste nicht sein, es gab keine medizinsche Indikation.
Danke
Michael
Guten Morgen,
kann ich eine Lasik als aussergewöhnliche Belastung "Krankheitskosten" absetzen. Musste nicht sein, es gab keine medizinsche Indikation.
Danke
Michael
hi,
ich denke nicht. die medizinische notwendigkeit sollte schon nachweisbar sein. zumindest sollte man vorher einen glasstärke jenseits von "hauchdünn" gehabt haben (5 diopt. und mehr), dann kann man die notwendigkeit schon eher glaubhaft machen, auch wenn kein augenarzt diese therapie verordnet hat.
persönlich hatte ich zwei lasik-fälle in steuererklärungen gehabt. einer ging durch (hatte brille mit 6,5 diopt.) und einer ging nicht durch (der steuerpflichtige telefonierte selber ohne wissen des steuerbüros mit dem finanzamt und teilte dem sachbearbeiter mit, dass es ohne brille viel bequemer sei...).
mfg vom
showbee
Schreib es einfach in Deine Liste der Außergewöhnlichen Belastungen rein und probier es.
Die meisten FAs sind recht kulant und zum Spaß hast Du DeinGeld ja schließlich nicht ausgegeben.
Vergiss die Fahrtkosten nicht (0,30 €/km)
Jochen