Bestätigung Finanzamt ausstellen?!

Hallo zusammen,

hab da mal ne Frage.
Kann ein Gewerbetreibender, der stundenweise (ca. 16 Stunden die Woche) Babysitter vermittelt, dem Auftraggeber eine Bestätigung fürs FA ausstellen? Ich meine, damit dieser die Kosten für die Kinderbetreuung absetzen kann? Oder gibt es da wiedermal bestimmte Voraussetzungen die erfüllt werden müssen?

Herzlichen Dank!

Tanja

Hi !

was soll denn in dieser Bestätigung drin stehen? Ist es als Rechnung gedacht? Oder was noch schlimmer wäre, wird es eine unerlaubte Rechtsberatung?

Mehr Infos wären hilfreich.

BARUL76

Hi !

was soll denn in dieser Bestätigung drin stehen? Ist es als
Rechnung gedacht? ?

Der Auftraggeber bekommt monatlich seine Rechnung. Für seine Steuererklärung möchte er die aufgewendeten Kosten für die Kinderbetreuung absetzen. Der AG könnte ohne die Betreuung nicht arbeiten gehen.
Es soll also eigentlich nur drinstehen, dass der AG xx Stunden an Kinderbetreuung im Jahr benötigt hat und ihm Kosten in Höhe von xxx entstanden sind.

Oder was noch schlimmer wäre, wird es eine
unerlaubte Rechtsberatung

Was meinst du damit genau?

Tanja

Hallo tanja,

zum Abzug der Betreuungskosten reichen die Rechnungen, da aus Ihnen der Betrag sowie der Leistende (sprich: der Betreuer)hervorgeht.
Eine extra Bestätigung wird vom FA nicht abverlangt und macht auch keinen Sinn.

Allerdings sind die Kosten, die durch die Vermittlung anfallen (also nicht unmittelbar der Betreuung des Kindes dienen) nicht abzugsfähig. Betreuung istnur die behütende oder beaufsichtigende Betreuung, d.h. die persönliche Fürsorge für das Kind muß der Dienstleistung erkennbar zugrunde liegen.
Gruß
Michael

Hi !

was soll denn in dieser Bestätigung drin stehen? Ist es als
Rechnung gedacht? ?

Der Auftraggeber bekommt monatlich seine Rechnung. Für seine
Steuererklärung möchte er die aufgewendeten Kosten für die
Kinderbetreuung absetzen.

Und dafür reichen dorch die Rechnungen voll aus.

Es soll also eigentlich nur drinstehen, dass der AG xx Stunden
an Kinderbetreuung im Jahr benötigt hat

Und das wäre dann die von mir angesprochene „unerlaubte Rechtsberatung“. Du darfst nicht (es sei denn du bist Anwalt) bestätigen, was eine fremde Person benötigt oder was sie wofür aufgewendet hast.

und ihm Kosten in Höhe
von xxx entstanden sind.

Meiner Meinung nach sollte die „Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt“ (wenn überhaupt eine erstellt wird), wie folgt lauten:

Im Jahr 2003 wurden durch die xyz GmbH an den Herrn/die Frau A Kinderbetreuungsleistungen in einem Umfang von … Stunden erbracht. Über die Erbringung der Leistungen wurde regelmäßig monatlich am … Rechnung gelegt. Die Rechnung wurde sofort bar/unbar beglichen.

Also:
wer hat an
wen
welche Leistung (inkl. Umfang) erbracht.
Wie wurde die Leistung abgerechnet und
wie und wann erfolgte die Bezahlung.

Das sind die Punkte, die aus deiner Sicht bestätigungsfähig sind. Ob jemand diese Leistung tatsächlich benötigt hat, darfst DU nicht feststellen.

BARUL76

Ob jemand diese Leistung tatsächlich benötigt hat,
darfst DU nicht feststellen.

ja, das ist mir schon klar. Mir gings nur darum zu erklären was ich wissen will :wink: Mir können die Leute ja auch alles mögliche erzählen. Klaro.

Danke!