Steuerklärung und Firmenwagen mit Privatnutzung

Seit Mitte Juli 99 habe ich einen Firmenwagen den ich auch privat nutze. Nun meine Frage :

Kann ich den Firmenwagen genauso bei der Steuererklärung angeben wie einen privat PKW bezgl. der Fahrten zur Arbeit ( Kilometerpauschale ).

Das Fahrzeug muß ich zumindest jeden Monat mit dem Gehalt versteuern :

Listenpreis * Arbeitstage/Monat * 0,03% oder so ähnlich…usw.

Hi Rouven,
Du kannst allerdings nur 180 Fahrten im Jahr angeben und mußt das Feld „Firmen-PKW“ ankreuzen.
Ansonsten ganz normal.

Gruß
Peter

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Hallo!

Bei Selbständigkeit wird ertragsteuerlich nur der die km-Pauschale (0,70 DM/ Entfernungs-km) übersteigende Anteil der Nutzung für Fahrten Whg-Betrieb als nicht abziehbare Betriebsausgabe zugerechnet. Die bei Arbeitnehmern als Werbungskosten abziehbare Pauschale mindert daher den Gewinn.
Für Arbeitnehmer gelten grundsätzlich die Ausführungen des Vorredners, da alles als geldwerter Vorteil lohnversteuert wird.

Ciao!
Nemo