habe letztes Jahr gebaut (Eigenbedarf) und Zinsen für eine Zwischenfinanzierung bezahlt, außerdem Bereitstellungszinsen für die noch nicht abgerufenen Darlehen.Kann ich die absetzen?
Außerdem: habe ein Kfw-Darlehen in der Finanzierung, für das die durchleitende Bank 4% Bearbeitungsgebühren verlangt. Ist das rechtens?
Danke!
Tobias
Hallo,
wenn, wie in Deinem Fall keine Vermietung vorliegt und auch keine sonstige berufliche Nutzung zum Eigenheim hergestellt werden kann, kannst Du mit den Finanzierungskosten steuerlich leider nichts mehr anfangen.
Falls Du allerdings den Bauantrag bzw. den obligatorischen Kaufvetrag vor dem 01.01.1999 gestellt bzw. abgeschlossen hast, kannst Du immerhin noch in der Anlage „FW (Förderung Wohneigentum)“ auf der Rückseite unten eine Finanzierungspauschale von 3.500 DM (brutto) beantragen).
Mit der zweiten Frage würde ich mich an den Kreditsachbearbeiter wenden. Der wird das schon wissen.
Gruß
S. Langer
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