Hallo,
habe 2 Fragen für einen Kollegen und wäre dankbar wenn mir jemand helfen könnte 
-
Jemand macht sich selbstständig und meldet ein Gewerbe an. 2 Wochen vorher hat dieser jemand einen Drucker gekauft (80 EUR) welcher an einem PC verwendet wird der dann nach begin der Selbstständigkeit überwiegend Geschäftlich genutzt wird. Kann man diesen Drucker (gekauft ca. 10.7.) in irgendeiner Weise Steuerlich absetzen… evtl. bei der ersten Vorsteuer ?! Das Gewerbe läuft ab dem 1.8.
-
Wie zahlt man seine Kirchensteuer als Selbstständiger ? Ende des Jahres mit der Einkommenssteuer ?!
Ich sag dann schonmal Danke für die Hilfe 
Jemand macht sich selbstständig und meldet ein Gewerbe an. 2
Wochen vorher hat dieser jemand einen Drucker gekauft (80 EUR)
welcher an einem PC verwendet wird der dann nach begin der
Selbstständigkeit überwiegend Geschäftlich genutzt wird. Kann
man diesen Drucker (gekauft ca. 10.7.) in irgendeiner Weise
Steuerlich absetzen… evtl. bei der ersten Vorsteuer ?! Das
Gewerbe läuft ab dem 1.8.
hallo heiko,
der drucker kann muss über die nutzungsdauer abgeschrieben werden. meine annahme: 3 jahre. der anteil, der in gewerbliche zeit fällt ist betriebsausgabe. wenn der drucker x monate VOR beginn des gewerbes gekauft wurde, sind somit x/36tel nicht mehr absetzbar.
die vorsteuer aus der anschaffung dürfte dagegen nicht absetzbar sein.
kirchensteuer zahlt der gewerbetreibende entweder in einem schlag nach erlass des einkommensteuerbescheides oder mit vorauszahlungen (4 x p.a. am 10.03./06./09./12.). die VZ werden meist nach dem ersten steuerbescheid festgesetzt, wenn dem finanzamt nicht schon vorher erkenntnisse über hohe einkünfte = gewinne vorliegen.
mfg vom
showbee
Danke für die Antwort…
… dann bin ich erstmal wunschlos glücklich und wieder ein Stück schlauer 
MFG
Heiko Alexander
Hallo,
habe 2 Fragen für einen Kollegen und wäre dankbar wenn mir
jemand helfen könnte 
-
Jemand macht sich selbstständig und meldet ein Gewerbe an. 2
Wochen vorher hat dieser jemand einen Drucker gekauft (80 EUR)
welcher an einem PC verwendet wird der dann nach begin der
Selbstständigkeit überwiegend Geschäftlich genutzt wird. Kann
man diesen Drucker (gekauft ca. 10.7.) in irgendeiner Weise
Steuerlich absetzen… evtl. bei der ersten Vorsteuer ?! Das
Gewerbe läuft ab dem 1.8.
Die Vorsteuer aus dem Kauf des Druckers kann geltend gemacht werden, wenn zum Zeitpunkt des Kaufs schon Unternehmereigenschaft i.S.d. UStG bestand und der Drucker für das Unternehmen erworben wurde.
Wann die Unternehmereigenschaft beginnt ist in Abschnitt 19 der Umsatzsteuerrichtlinien nachzulesen, wohl irgendwo im Netz zu finden. Das Datum der Gewerbeanmeldung ist auf alle Fälle unerheblich.
Grüße
Chris
Hallo,
es handelt sich um Vorbereitungshandlungen für den Betriebsbeginn.
Wenn die Rechnung ordnungsgemäß ausgestellt ist, und Vorsteuer ausgewiesen ist, kann diese auch berücksichtigt werden, auch wenn der eigentliche geschäftsbetrieb erst etwas später beginnt.
Es handelt sich auch bei diesem Betrag in Höhe von 80,–€ um ein gerigwertiges Wirtschaftsgut, kann also sofort abgeschrieben werden, muss nicht auf die Nutzungsdauer vertelt werden.
Die Kirchensteuer muss dann zusammen mit der Einkommensteuer bezahlt werden.
Es handelt sich auch bei diesem Betrag in Höhe von 80,–€ um
ein gerigwertiges Wirtschaftsgut, kann also sofort
abgeschrieben werden, muss nicht auf die Nutzungsdauer vertelt
werden.
hi,
da frage ich mich nur, wie es mit der selbständigen nutzbarkeit
steht! sofern ein wirtschaftsgut nicht selbständig nutzbar ist,
kann es auch nicht als GWG abgeschrieben werden, wenn die nutzbasis
(hier computer) abgeschrieben wird.
ergo: der drucker ist über die laufzeit der nutzung zu aktivieren
und abzuschreiben. es sollte darauf geachtet werden, das auch
ein betrieblicher PC vorhanden ist.
martin may hat hier untlängst dazu gepostet, ich zitiere aus seinem
artikel vom 05.07.:
„[…] neues „PC-Urteil“ v. 19.2.2004 - VI R 135/01, in dem u.a. (am Rande) ausgeführt ist, dass Peripheriegeräte einer einzelnen PC-Anlage „in der Regel“ selbständig bewertungsfähig, aber nicht selbständig nutzungsfähig sind. Ausnahme die berühmten Kombigeräte, mit denen man auch unabhängig vom PC Faxen und Kopieren kann.“
mfg vom
showbee