Auslandsfirma mit USt. - Idnr. ohne MWSt. berechng

Hallo,

eine deutsche Firma verkauft auf eigene Rechnung Tickets für ein tschechisches Musik-Festival.
Die tschechische Firma stellt dann nach der Gesamtanzahl der verkauften Tickets der deutschen Firma eine Sammelrechnung aus.

Beide Firmen besitzen die USt. - Idnr.

Frage:

Die deutsche Firma kann an deutsche Kunden ohne 5% deutsche ermäßigte MWSt. verkaufen, da der Ort der Leistungserbringung NICHT Deutschland ist.

Die tschechische Firma kann der deutschen Firma die Rechnung ohne die 5% tschechische ermäßigte MWSt. da beide Firmen die USt. - Idnr. besitzen.

Ist das alles so richtig?

Danke
Sven

Hallo Sven,

ich glaube, wir haben darüber schon mal gesprochen:

eine deutsche Firma verkauft auf eigene Rechnung Tickets für
ein tschechisches Musik-Festival.

Die Leistung, die sie gegenüber ihren Endkunden erbringt, ist demnach der Zugang zum in Tschechien stattfindenden Festival bzw. dessen Vermittlung.

Sie wird dort ausgeführt, wo der Unternehmer jeweils ausschließlich oder zum wesentlichen Teil tätig wird - § 3a Abs 2 Nrn. 3, 4 UStG.

Die tschechische Firma stellt dann nach der Gesamtanzahl der
verkauften Tickets der deutschen Firma eine Sammelrechnung
aus.

Beide Firmen besitzen die USt. - Idnr.

Frage:

Die deutsche Firma kann an deutsche Kunden ohne 5% deutsche
ermäßigte MWSt. verkaufen, da der Ort der Leistungserbringung
NICHT Deutschland ist.

Ermäßigte USt für Deutschland wäre 7%. Mir scheint nach dem zitierten 3a UStG der Ort der Leistung auch des deutschen Unternehmens Tschechien zu sein; damit wird das deutsche Unternehmen in Tschechien umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer, alles weitere richtet sich dann nach tschechischem Gesetz - seit ich von der ziemlich weit gehenden Ertragssteuerbefreiung für Neuansiedler aus D gehört habe (das Geld kommt ja aus Brüssel, was brauchen wir da Steuern erheben?), würde mich da nichts mehr überraschen - also keine Aussage.

Die tschechische Firma kann der deutschen Firma die Rechnung
ohne die 5% tschechische ermäßigte MWSt. da beide Firmen die
USt. - Idnr. besitzen.

Hier stellt sich die Frage: Welche Leistung fakturiert das tschechische Unternehmen an das deutsche? Die einer Eintrittskarte zugrundeliegende Leistung - Ermöglichung des Zutritts zum Festival - kann es eigentlich nicht sein. Es wäre wichtig, hier zu wissen, was konkret vertraglich vereinbart ist, ich meine jetzt unabhängig von der Fakturierung. Die Eintrittskarten selbst sind - meine ich - keine handelbare Ware. Üblicherweise arbeitet der Vorverkaufs-Agent bei solchen Konstellationen als Vermittler, ein Handeln auf eigene Rechnung ist sachlich kaum denkbar. Im Fall der Vermittlung hätten wir betreffend die „Marge“ des deutschen Unternehmens eine Vermittlungsleistung, die ustlich dort ausgeführt wird, wo die vermittelte Leistung stattfindet, und wir kommen wieder nach oben zurück. Die scheints aber nicht zu sein.

Außer bei der Vermittlungsleistung nach § 3a Abs 2 Nr 4 UStG spielt die USt-ID-Nummer für den Ort der sonstigen Leistung keine Rolle. Die Gleichung „USt-ID-Nummer = Steuerbefreiung“ gilt nur für Lieferungen und darf nicht verallgemeinert werden. Eine Lieferung sehe ich im Fall „Eintrittskarte“ nicht.

Ich fürchte, das deutsche Unternehmen kommt an einer USt-Pflicht in Tschechien nicht gut vorbei.

Vielleicht weiss-wer-was komfortableres?

Schöne Grüße

MM

hi,

ich weiss nicht inwieweit die tschechische republik eine direktregistrierung von ausländischen unternehmerns zulässt (müsste eigentlich nach dem 01.05.) oder ob ein fiskalvertreter vorgesehen ist.

unter: http://www.bff-online.de/ust/USt_Rahmendaten.pdf

und dort „Tschechien“ findest du auf jeden fall eine adresse für den ersten schriftverkehr.

weiteres einfach mal bei google suchen, begriffe: Fiskalvertreter Tschechien und Umsatzsteuer.

mfg vom

showbee