Eine Alleinstehende Arbeitnehmerin hat eine 18 jährige Tochter, welche sich in Ausbildung befindet.Die Tochter erhält neben ihrem Lehrlingsgeld noch eine Waisenrente. Nun meine Frage: Wird bei der Berechnung des Einkommens der Tochter für die Berücksichtigung des Kindergeldes und des Ausbildungsfreibetrages, bei der Waisenrente der volle Betrag oder der Ertragsanteil als Grundlage genommen.
MfG Peter
hallo peter,
quasie voll. der ertragsanteil stellt „einkünfte“ dar, der kapitalanteil (steuerlich eigentlich unbeachtlich) stellt im kindergeldrecht „bezüge“ dar.
effektiv wird nach abzügen von bestimmten pauschalen (werbungskostenpauschale bei der rente; kostenpauschale bei den bezügen) also die gesamte rente einbezogen.
näheres (gut erklärt): http://www.studentenwerk-oldenburg.de/soziales/DA_Fa…
dort unter punkten:
- DA 63.4.2.3 Bezüge
- DA 63.4.2.4 Besonderheiten bei Renten und Hinterbliebenenbezügen
mfg vom
showbee