ich weiß zwar dass man Umlaufvermögen nicht abschreiben kann. Wie sieht es aber mit der periodengerechten erfolgsermittlung im foglgendem fall aus:
Firma A kauft fertige Waren im Wert von 1 Mio Euro.
Die Waren sollen nun 10 Jahre lang verkauft werden, beginnend ab drauffolgendes jahr.
jedes jahr sollte dann für ungefähr 100´ Euro Waren verkauft werden. Nun finde ich es aber nicht perioden erfolgsgerecht wenn die Firma im ersten jahr einen verlust von 1 mio erwirtschaftet und in den nächsten 10 jahren gewinne von jeweils 100´euro macht?
Jein zum Denkfehler
Würde die Firma den Gewinn nach einer Einnahme Überschussrechnung §4(3) EStG. Stimmt die Rechnung. Jedoch ist die Methode der Gewinnermittlung ist nicht immer zulässig. Es gibt dazu Grenzwerte bzw. welche Einkunfsart erziehlt wird sind hierfür ausschlaggebend (Näheres dazu nur bei Bedarf).
Jedoch würden steuerrechlich die Verluste vom 1. Jahr mit den Gewinnen in den folgenden Jahren verrechnet d.h. auch hier würde steuerlich keine Gewinne erwirtschaftet.
Aber eher gehst Du von folgenden Fall aus:
Bei der Bilanzierung wird jährlich eine Bestandveränderung gebucht. Das heißt im Klartext 1. Jahr 1 Mio wird eine Bestandsveränderung erfolgswirksam gebucht d.h. der Wareneinsatz wird gekürzt um eine Million & in dem Aktivkonto Warenbestand in der Bilanz ausgewiesen. Daher Gewinn bzw. Verlust im 1. Jahr 0.
2.Jahr wird vom Bestand 100.000 € erfolgswirsam als Aufwand ausgebucht = Gewinn 0.
…
(Daher auch periodengerechter Gewinn den gibt es nur bei der Bilanzierung)
Hoffe ein wenig Licht in die Sache gebracht zu haben.
Danke für die Antwort, dennoch habe ich ein paar kurze Fragen dazu.
Würde die Firma den Gewinn nach einer Einnahme
Überschussrechnung §4(3) EStG. Stimmt die Rechnung. Jedoch ist
die Methode der Gewinnermittlung ist nicht immer zulässig. Es
gibt dazu Grenzwerte bzw. welche Einkunfsart erziehlt wird
sind hierfür ausschlaggebend (Näheres dazu nur bei Bedarf).
Jedoch würden steuerrechlich die Verluste vom 1. Jahr mit den
Gewinnen in den folgenden Jahren verrechnet d.h. auch hier
würde steuerlich keine Gewinne erwirtschaftet.
Bezieht sich die Steuerverrechnung auch auf die Überschußrechnung? Meiner Meinung nach ist mit der jährlichen Überschußrechnung doch das Jahr abgeschlossen und der Gewinn bzw. Verlust anhand des Saldos zu ermitteln. Im drauffolgendem Jahr startet man doch bei „Null“, oder?
Aber eher gehst Du von folgenden Fall aus:
Bei der Bilanzierung wird jährlich eine Bestandveränderung
gebucht. Das heißt im Klartext 1. Jahr 1 Mio wird eine
Bestandsveränderung erfolgswirksam gebucht d.h. der
Wareneinsatz wird gekürzt um eine Million & in dem Aktivkonto
Warenbestand in der Bilanz ausgewiesen. Daher Gewinn bzw.
Verlust im 1. Jahr 0.
Das verstehe ich nun nicht. Wenn ich die Waren im Jahr 0 einkaufe, so dürfte es doch kein einfluß auf meinen Erfolg haben? Mein Kassenbestand verringert sich um den entsprechenden Betrag den mein Warenbestand zunimmt. Von daher ist doch solch ein Geschäftsvorfall erfolgsneutral?
2.Jahr wird vom Bestand 100.000 € erfolgswirsam als Aufwand
ausgebucht = Gewinn 0.
…
(Daher auch periodengerechter Gewinn den gibt es nur bei
der Bilanzierung)
Hoffe ein wenig Licht in die Sache gebracht zu haben.
gruß
jope
Danke, ich hoffe ich habe es im großem und ganzen verstanden?