Schenkung versteuern?

hallo,
wie ist das als student, wenn ich beispielsweise monatl. finanzielle „Unterstützung“ von einem Familienmitglied bekomme und zusätlich einen Studentenjob mache. Gilt die familiäre Unterstützung als Schenkung, muß ich da was versteuern, wenn ich über meinen Freibetrag komme? Beziehungsweise: gilt nur das Geld was ich tatsächlich verdiene oder muß ich die fam. Stütze mit dazu rechnen, wenns um den Freibetrag geht???
Vielen Dank im voraus,
larah

Nachfrage
Hallo Larah,

ist dieses Familienmitglied Dir gegenüber unterhaltsverpflichtet (also die Eltern) oder handelt es sich um irgendein anderes Familienmitglied (Geschwister, Onkel, Tante, Oma)?
Gruß
Michael

Hallo Michael,
nein, unterhaltpflichtig ist die Verwandte nicht, es handelt sich um die Oma…
Gruß, larah

Einkommensteuer vs. Erbschaft-/Schenkungssteuer
Hi !

abgegkürzte Leibrenten, und um eine solche dürfte es sich zumindest einkommensteuerrechtlich bei den Zahlungen deiner Oma wohl handeln, sind nach § 22 Abs. 1 Satz 2 1. Alternative nicht als Einkünfte zu behandeln. Einkomensteuer fällt daher nicht an.

Hab momentan keinen Kommentar zum Erbschaft-/Schenkungssteuergesetz (ErbStG) zur Hand und bin auf dem Gebiet auch nicht sehr bewandert. Ich könnte mir aber schon vorstellen, dass diese „Schenkungen“ unter eine der im § 7 ErbStG genannten Nummern subsummiert werden könnte. Es könnte also u.U. Schenkungssteuer anfallen.

BARUL76

PS: Im ErbStG sind sowohl die Erbschaften, als auch die Schenkungen gleichzeitig geregelt. In beiden Fällen kommt es ja zu einem Vermögensübergang ohne Gegenleistung (zumindest meistens). Und weil es da so viele Gemeinsamkeiten gibt, wurde das denn auch einheitlich geregelt. Einziger Unterschied: Im einen Fall ist der Geber noch lebendig im anderen Fall bereits verstorben.

Hi Larah,

EStlich schließe ich mich an - ist auf alle Fälle steuerfei.
ErbStlich ist diese Zuwendung, da sie der Ausbildung/Unterhalt dient nach § 13 (1) Nr. 12 ErbStG steuerfrei.

Grüße
Chris

Hallo Larah,

nach § / (1) 1 handelt es sich um eine Schenkung. Diese ist jedoch nach § 13 (1) Nr. 12 steuerfrei.
Wortlaut der Nr. 12:
Steuerfrei bleiben Zuwendungen unter Lebenden zum Zwecke des angemessenen Unterhalts oder zur Ausbildung des Bedachten.

Da Deine Oma dir gegenüber zwar nicht direkt unterhaltspflichtig ist (ich gehe davon aus, das Deine Eltern dies noch können ) bleibt hier der Punkt Ausbildung. Natürlich unterstützt Deine Oma mit dem Geld Deine Ausbildung und nicht Deinen übrigen Lebenswandel :wink:).
Gruß und viel Spaß beim Studium
Michael