Steuerklasse II und eheähnliche Gemeinschaft

Moin!

Angenommen, eine alleinerziehende Mutter mit einem Kind würde mit einem Mann (nicht der Kindesvater) in eheähnlicher Gemeinschaft leben: Welche Steuerklasse würde für sie gelten?

Lebte sie nicht in eheähnlicher Gemeinschaft, würde doch Steuerklasse II greifen. Wenn dies aufgrund der eheähnlichen Gemeinschaft nicht der Fall wäre, aber auch kein Ehegattensplitting in Frage kommt, dann wäre die eheähnliche Gemeinschaft sowohl gegenüber Einzelpersonen, als auch gegenüber der Ehe schlechter gestellt - oder ist irgendein Ausgleich vorgesehen?

Wieso kommt der Entlastungsfreibetrag für Alleinerziehende in eheähnlichen Gemeinschaften nicht in Frage - oder unter welchen Bedingungen ist das doch der Fall?

Besten Dank vorab!

Munter bleiben… TRICHTEX

Es gilt seit 2004 Steuerklasse 1.

Steuerklasse 2 erhalten nur noch Alleinerziehende mit Kind, die auch wirklich „alleine erziehen“. Somit wäre die Oma, der Freund, die Freundin im gleichen Haushalt schädlich. Dies soll sogar gelten, wenn ein weiteres Kind im gleichen Haushalt wohnt, für das kein Kindergeld mehr bezahlt wird (also kein Kind im steuerlichen Sinne mehr ist), da dieses gewisse Erziehungsaufgaben mitträgt.

Gruß

musician1978

Hallo,

Dies soll
sogar gelten, wenn ein weiteres Kind im gleichen Haushalt
wohnt, für das kein Kindergeld mehr bezahlt wird (also kein
Kind im steuerlichen Sinne mehr ist), da dieses gewisse
Erziehungsaufgaben mitträgt.

der Grund dafür war eher formal: Wie sollte man den „anderen Erwachsenen, der nicht verheiratet ist“ ordentlich definieren? - Dieser Punkt ist inzwischen geheilt. Alles andre gilt weiterhin.

Schöne Grüße

MM