Moin!
Angenommen, eine alleinerziehende Mutter mit einem Kind würde mit einem Mann (nicht der Kindesvater) in eheähnlicher Gemeinschaft leben: Welche Steuerklasse würde für sie gelten?
Lebte sie nicht in eheähnlicher Gemeinschaft, würde doch Steuerklasse II greifen. Wenn dies aufgrund der eheähnlichen Gemeinschaft nicht der Fall wäre, aber auch kein Ehegattensplitting in Frage kommt, dann wäre die eheähnliche Gemeinschaft sowohl gegenüber Einzelpersonen, als auch gegenüber der Ehe schlechter gestellt - oder ist irgendein Ausgleich vorgesehen?
Wieso kommt der Entlastungsfreibetrag für Alleinerziehende in eheähnlichen Gemeinschaften nicht in Frage - oder unter welchen Bedingungen ist das doch der Fall?
Besten Dank vorab!
Munter bleiben… TRICHTEX