Wegeunfall(KFZ) - in welche Steuererklärung

Hallo,

meine Frau hatte letztes Jahr kurz vor dem Jahreswechsel einen KFZ-Unfall auf dem Heimweg von der Arbeit.(Selbstverschuldet)

Da alle Werkstätten bis 11.01.04 zu hatten, wurde der Wagen erst im Januar in die Werkstatt zur Reparatur gegeben.

In welcher Steuererklärung kann ich denn den Unfall nun angeben? In 2003 oder erst in 2004?

danke im voraus
+
gruss
andy

Hallo, Andy,

2004, wenn Ihre Frau Arbeitnehmerin ist.

mfG
Günter

Danke,

ich dachte mir nur, ich frage, weil im Internet steht, daß ein Unfall im Jahr des Unfallzeitpunktes geltend gemacht werden muss.

Das hat mich etwas verunsichert

gruss
Andy

Glaube nicht, dass ich mich irre.
Wo steht das denn im Internet?

Günter

Danke,

ich dachte mir nur, ich frage, weil im Internet steht, daß ein
Unfall im Jahr des Unfallzeitpunktes geltend gemacht werden
muss.

Nach § 11 Einkommensteuergesetz sind Aufwendungen (Reparaturkosten) im Jahr ihrer Zahlung als Werbungskosten zu berücksichtigen. Diese Regelung gilt für Arbeitnehmer. Das wäre dann in diesem Fall das Jahr 2004.
Bei Gewerbetreibenden, die ihren Gewinn durch eine BILANZ ermitteln, sind die Kosten bereits zum Unfallzeitpunkt zu berücksichtigen.

BARUL76

Danke an alle
Danke für eure Antworten,

ich werds dann in 2004 berücksichtigen.

gruss
andy