ich dachte mir nur, ich frage, weil im Internet steht, daß ein
Unfall im Jahr des Unfallzeitpunktes geltend gemacht werden
muss.
Nach § 11 Einkommensteuergesetz sind Aufwendungen (Reparaturkosten) im Jahr ihrer Zahlung als Werbungskosten zu berücksichtigen. Diese Regelung gilt für Arbeitnehmer. Das wäre dann in diesem Fall das Jahr 2004.
Bei Gewerbetreibenden, die ihren Gewinn durch eine BILANZ ermitteln, sind die Kosten bereits zum Unfallzeitpunkt zu berücksichtigen.