Steuerliche Absetzung bei geplanter Vermietung

Hallo,

wir haben ein Haus gekauft und wohnen in der unteren Wohnung. Nun planen wir in ca. einem dreiviertel Jahr auszuziehen und somit auch die untere Wohnung zu vermieten. Wie sieht es nun allgemein mit der steuerlichen Absetzung von Reparaturarbeiten etc. aus? Ein spezielles Beispiel: In der Dusche fehlt noch die Duschabtrennung. Diese würden wir normalerweise wahrscheinich erst in drei Jahren kaufen. Nun möchten wir diese aufgrund der Vermietung aber schon in einigen Monaten kaufen. Kann sie nun steuerlich abgesetzt werden oder nicht?

Schönen Dank und Gruß
U. Backes

Hi !

Kann sie nun steuerlich abgesetzt werden oder nicht?

Ja. Es gibt aber verschiedene Möglichkeiten. Nicht alle sind in jedem Fall zulässig. Die Prüfung könnte dann ein Steuerberater vornehmen.

Ihr seid bereits umgezogen und habt dann erst diese Umbaukosten. Dann können diese Kosten entweder sofort abgezogen werden oder über die Restnutzungsdauer des Hauses mit abgeschrieben werden oder über ihre eigene Nutzungsdauer mit abgeschrieben werden.

Ihr seid noch nicht umgezogen und habt die Umbaukosten. Dann wäre dieser Umbau vom Grundsatz her privat veranlasst und damit steuerlich unerheblich. Ausnahme: ihr erfasst dies als sogenannten anschaffungsnahen Herstellungsaufwand.

In dem Bereich gibt es aber viel Rechtsprechung. Und das durchforsten einem Steuerunkundigen aufzubürden, fände ich schon eine extreme Strafe.

Notfalls: Immer erst mal von ansetzen. Das Finanzamt kann dann immer noch rausschmeißen.

BARUL76