Eigenkunst verk.,aber arb.los,wie versteuern?

Hallo,

bin mir nicht sicher, ob dieses Brett hierfür richtig ist.

Aber gesetzt den Fall jemand ist arbeitslos und malt hobbymäßig Bilder. Diese möchte er so ab und an gerne verkaufen.

Was muss er nun dazu tun, wenn er sicher nicht mit dem Umsatz über 17.500 Euro liegen wird (nicht mehrwertsteuerpflichtig, richtig?)?

Muss er VORHER beim Finanzamt eine Steuernummer beantragen, die Verkäufe quasi „anmelden“ (sorry, bin Laie)?

Oder verkauft er einfach seine Bilder und am Ende des Jahres, wenn er so und so seine Einkommensteuererklärung abgibt, gibt er seine Anlage mit den Gewinnangaben ab und fertig, denn eine Steuernummer hat er ja praktisch beim Finanzamt so und so schon von seiner nichtselbstständigen Arbeit, die er hatte, als er noch nicht arbeitslos war.

Ein Gewerbe ist es ja nicht, so weit hat sich derjenige schon informiert, da er nur seine SELBST GEMALTEN Bilder verkauft und keine fremden. Also nix Gewerbeschein.

Geht das finanzamttechnisch dann so wie eben beschrieben?

Die Frage ist dann nur noch, wie das mit der Arbeitlosigkeit einher geht:

eigentlich darf ein Arbeitsloser ja nur 165 Euro dazuverdienen, ohne dass ihm etwas abgezogen wird.

Aber HIER in DIESEM Fall handelt es sich ja weder um eine nichtselbstständige Nebentätigkeit, noch um eine selbstständige, sondern quasi um eine freiberufliche Hobbytätigkeit - MAN STEHT DEM ARBEITSMARKT NACH WIE VOR UNEINGESCHRÄNKT ZUR VERFÜGUNG.

Wenn man diese 165-Euro-Regelung richtig interpretiert, geht es ja praktisch darum, dass man nicht mehr dazu verdient UND dem Arbeitsmarkt damit nicht mehr oder nicht mehr voll zur Verfügung steht, was ja bei einem reinen Hobby überhaupt nicht der Fall ist.

Wie ist das alles zu bewerten bzw. was muss derjenige nun alles tun?

Danke. Annika

hi,

steuerlich hast du es alles richtig erkannt. du bist künstlerin. aber du musst dich dennoch vorher steuerlich melden. statt der gewerbeanmeldung gehst du direkt zum finanzamt. mit der steuerlichen meldung bekommst du einen fragebogen in dem du erwarteten gewinn, erwartete umsätze etc. angibst. hier musst du dann dein kreuz beim kleinunternehmer nac § 19 UStG machen (die 17500 EUR umsatzgrenze).

am ende des jahres gibst du mit der steuererklärung dann eine 4/3-Rechnung ab. Hierzu gibt es ab 2004 formulare vom finanzamt. also hübsch alle belege aufbewahren (einkauf material, fahrtkosten, büro, sowie verkauserlöse notieren - am besten rechnungsdoppel aufbewahren).

mit dem arbeitsamt siehst du aber falsch.

die voraussetzungen zum erhalt ist grundsätzlich die verfügbarkeit fpr den arbeitsmarkt. dann bekommst du dem grunde nach arbeitslosengeld.

die höhe bestimmt sich dann nach dem vorherigen entgelt und mindert sich um hinzuverdienste. wenn du also viel geld verdienst, kann es sein, dass dir für einige tage/monate kein arbeitslosengeld zusteht.

vielleicht wäre es sinnvoll sich dann in „künstlerischen“ monaten nicht arbeitslos zu melden (quasie unterbrechung der AL). du musst dich dann zwar selber bei der krankenkasse versichern, erhälst kein ALG, kannst aber dazu verdienen und m.E. verlängert sich dann die gesamte ALG bezugsdauer. kann aber sein dass sich das mittlerweile geändert hat im wege der hartz-gesetze. hierzu solltest du das gespräch mit deinem bearbeiter im AA suchen.

mfg vom

showbee