Ein Jugendlicher möchte sich Taschengeld verdienen, indem er Zeitungen austrägt. Da der Vertrieb (der eigentlich „Arbeitgeber“) eine Lohnsteuerkarte als Vorraussetzung festlegte, ist die Überlegung, inwieweit, dieses „Einkommen“ eine Auswirkung auf das Kindergeld hätte, das zz. an seine allein erziehende Mutter ausgezahlt wird.
Der Verdienst dürfte die 400 EUR/Monat nicht übersteigen, da pro ausgetragene Zeitung sehr wenig bezahlt wird.
Die Zweite Frage wäre, ob der Jugendliche oder in diesem Falle die erziehungsberechtigte Mutter, das bei der Familienkasse melden müsste.
Bei minderjährigen Kindern gibt es das Kindergeld/Kinderfreibetrag unabhängig vom Einkommen (Bezüge) des Kindes.
Bei Kindern ab 18 gilt eine Grenze von 7.680€ allerdings unabhängig ob nun auf Lohnsteuerkarte gearbeitet wird oder ein pauschal versteuerter Minijob ausgeübt wird (nur mal so am Rande).
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Die zweite Frage wäre, ob das bei der Familienkasse gemeldet werden muss??
Die zweite Frage wäre, ob das bei der Familienkasse gemeldet
werden muss??
hi,
nein, einkünfte & bezüge des kindes müssen der kasse nur ab dem monat gemeldet werden, in dem das kind das 18. lebensjahr vollendet. also bis einen monat vorm 18. geburtstag kein aufwand.
mfg vom
showbee