Verlustvortrag

Liebe Experten,

angenommen ein Unternehmer hat zwei Firmen, beide Einzelunternehmen (keine KapGes) Eine Fa. hat Gewinne, die andere Verluste erwirtschaftet, kann dieser Unternehmer, nachdem die Jahresabschlüsse nach Einnahme/Überschuss erstellt sind, den Verlust der einen Firma mit dem Gewinn der anderen Fa. verrechnen und ggf. einen Verlust vortragen? Oder geht dies nur bei KapGes.?

Vielen lieben Dank für Ihre Mühe!

Nicole

hi!
umgekehrt geht’s!
zwei kapitalgesellschaften (soweit keine entsprechende organschaft vorliegt) können keine gewinne - verluste verrechnen, weil jede ihre eigene körperschaftsteuererklärung beim fa als eigenständiges steuersubjekt einreichen muss.
im rahmen des § 10d estg sind gewinne - verluste eines einzelunternehmers bei seiner einkommensteuererklärung verrechenbar bzw. vortragsfähig, weil er ja trotz zweier gewerbebetriebe nur eine einkommensteuererklärung abgeben muss.
anders ist’s nur bei der gewerbesteuer, da kann (wiederum mit ausnahmen bei organschaften) keiner gewinne verluste zwischen unterschiedlichen betrieben ausgleichen.
gruß, torsten.

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Hi !

Oder Kürzer gefasst:

Bei der Einkommensteuer ist die Verrechung innerhalb der selben Einkunftsart sogar zwingend vorgeschrieben.

BARUL76

DANKE!!!Das ist eine gute Nachricht :smile:

vielen lieben dank!!!

nicole