Hallo,
wie schaut eine Gewinnerstellung nach § 4 Abs. 3 EStG aus ? Gibt es da „Vordrucke“ ?
Was muss man da alles aufstellen ???
Lieben Dank im Voraus !
Hallo,
wie schaut eine Gewinnerstellung nach § 4 Abs. 3 EStG aus ? Gibt es da „Vordrucke“ ?
Was muss man da alles aufstellen ???
Lieben Dank im Voraus !
Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG
Hallo Nicole,
wie schaut eine Gewinnerstellung nach § 4 Abs. 3 EStG aus ?
Gibt es da „Vordrucke“?
Seit Veranlagungszeitraum 2004: Ja. Etwas besser auf dem Bildschirm lesbar als das Original von der BMF-Homepage ist die Aufbereitung durch die IHK Südlicher Oberrhein:
http://www.suedlicher-oberrhein.ihk.de/aktuelles_new…
Wenn Du auf der gleichen HP „home“ gehst, findest Du auch sonst noch allerley nützliches für frischgebackene Klein- und Großunternehmer.
Bis zum VZ 2003 gibt es keine vorgeschriebene Gliederung der Überschussrechnung, Kriterium ist hier Nachvollziehbarkeit und sinnvolle sachliche Gliederung der Einnahmen und Ausgaben. Die Überschussrechnungen, die ich in den letzten 15 Jahren gebastelt habe, waren allesamt tiefer gegliedert als das genannte amtliche Formular - von dem ich beiläufig auch glaube, dass es nicht so bleiben wird, wie es jetzt ist.
Schöne Grüße
MM