Hallo,
ich habe folgende Frage:
angenommen, ein Ehepaar mit zwei Kindern lässt sich
(einvernehmlich) scheiden. Der Vater wird daraufhin den beiden
Kindern unterhaltspflichtig. Kann der (wieder verheiratete) Vater
diese monatlich gezahlten Beträge steuerlich geltend machen?
Ein Bekannter meinte, diese Zahlung könnten als aussergewöhnliche
Belastungen voll auf das zu versteuernde Einkommen angerechnet
werden.
Wie wäre dies möglich, wenn die Lohnsteuererklärung bereits beim FA
eingereicht ist? Bestünde die Möglichkeit diese Erklärung
nachzureichen? Was ist mit den vergangen Jahren, in denen keine
Geltendmachung erfolgte, jedoch auch insgesamt keine Steuererklärung
abgegeben wurde?
Vielen Dank und Gruß - Jaschiii



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