Ich habe einen Hauptberuf in einer Gemeindeverwaltung außerhalb meines Wohnsitz-Bundeslandes (schöne Fahrkilometer usw.) Außerdem bin ich ehrenamtliche Bürgermeisterin in meiner Nachbar-Wohnsitzgemeinde. Nun weiß ich durch die letzten Steuererklärungen, dass ich für die Aufwandsentschädigung nur einen gewissen Freibetrag habe, der Rest wird versteuert. Für die letzten Jahre habe ich trotz meiner guten Steuerklasse II/1 („echte“ Alleinerziehende mit zwei Kindern!) trotzdem zwar geringe, aber doch Nachzahlungen leisten müssen. Fahrstrecken usw. wurden schon angerechnet, aber trotzdem fehlen mir da wohl noch einige Steuertipps, dass sich dieser Aufwand für mich auch wirklich „entschädigt“.
Wer kann helfen?
liebe frau bürgermeisterin,
bitte lesen sie doch mal den wichtigen hinweis bei erstellung eines artikels…
mit freundlichen grüßen
inder
(das da oben ist ein gruß und man kann sich ruhig mal die zeit nehmen die spielregeln zu lesen - ja, ich habe mich jetzt oberlehrerhaft aufgespielt und bitte von zurechtweisenden postings abzusehen)
Hallo Inder,
war so in meinen Gedanken vertieft, meine Frage zu formulieren, dass ich das wirklich schlichtweg einfach übersehen habe.
Sorry!!!
(In meinen anderen Texten, z.B. bei Antwort-Postings, mach ich das üblicherweise nicht.)
Ich wünsche Dir einen sonnigen, nicht so verbissenen Dienstag
und grüße aus Sachsen-Anhalt.
Dorit
Hi!
Der normale Arbeitnehmer wird auch nur für seinen (Arbeits-)Aufwand „entschädigt“, muss aber auch Steuern zahlen (in Bayern sind auch ehrenamtliche Bürgermeister Arbeitnehmer). Es ist mE schon eine Erleichterung für ehrenamtliche Bürgermeister, dass es (nach oben abweichend vom Arbeitnehmerpauschbetrag) diese steuerfreien Beträge gibt, ohne eine grundsätzlich für die (sonstige) selbständige Tätigkeit notwendige Gewinnermittlung (nach § 4 Abs.3 EStG) einzureichen (man weiß ja auch, wer die Gesetze macht). Diese Möglichkeit steht allerdings bei den die Pauschalen übersteigenden Aufwendungen jeder Zeit zur Verfügung…
Gruß, Torsten.
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Hi Dorit,
da Du es als Ehrenamt bezeichnest ist wohl die einfachste Möglichkeit auf die Aufwandsentschädigung ganz oder teilweise zu verzichten.
Schon bezahlst Du keine Steuern mehr.
Wenn Du es so ganz unentgeltlich doch nicht machen möchtest, dann wirst Du es wohl bleiben lassen müssen oder die geringen Steuern bezahlen.
Grüße
Chris
P.S.: Den Beitrag nicht zu persönlich nehmen, soll nur ein bischen zum Nachdenken anregen.
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