Steuerklasse 2 Änderungen in 2004

Seit Anfang 2004 gibt es ja eine Änderung der Steuerklasse 2.
Kann mir mal jemand mit einfachen Worten erklären, was sich für eine nicht verheiratete Familie mit einem Kind (2Jahre) ändert ?

Ich habs bisher so verstanden, das diesem Paar die Steuerklasse 2 nicht mehr zusteht. Gibt es dafür einen Ausgleich ?

Oder ist die Benachteiligung nicht verheirateter Familien gewollt ?

Will der Staat solche Paare zur Hochzeit nötigen ?

Danke für Eure Anmerkungen
JK

soweit ich weiß soll das wieder geändert werden, so wie es war.
steuerklasse 2 ist doch für alleinstehende mit kind??? oder nicht?

Oder ist die Benachteiligung nicht verheirateter Familien
gewollt ?
Will der Staat solche Paare zur Hochzeit nötigen ?

hi jkiffze,

umgedreht ist es. der haushaltsfreibetrag (der sozusagen die steuerklasse II ausmacht) soll für alleinerziehende eine unterstützung sein. also für den fall, das EIN erwachsner im haushalt für die kindererziehung UND kinderernäherung (verdiener) zuständig ist. die steuerliche begünstigung von sozusagen „wilden ehen“ war eigentlich nicht systemzweck des HHFB. eine steuerliche förderung der ehe ergibt sich im wege der auslegung aus dem grundgesetz (schutz und förderung der EHE). eine gleichstellung von wilder-ehe und quasie echter-ehe ist nicht gesetzlich nötig. insoweit mag es überspitzt stimmen: heiraten bringt (ggf. vorteile). aber auch nur dann, wenn die „eheleute“ in spe unterschiedlich verdienen. verdienen sie beide nahezu gleich, bringt das steuerrecht auch der ehe keine direkten vorteile entgegen.

mfg vom

showbee

das heisst also…
…das wilde Ehen mit einem Kind und einem Verdiener in Zukunft inkeinster Weise gefördert werden ? Wenn man mal vom Kindergeld absieht.

Toll…so kann man auch verhindern das es mehr Kinder gibt

…der eine Partner schmeisst den anderen raus, um wirklich alleinerziehend zu sein…

soweit ich weiß soll das wieder geändert werden, so wie es
war.
steuerklasse 2 ist doch für alleinstehende mit kind??? oder
nicht?

Für den geposteten Fall wird keine Änderung durch die Gesetzgebung erfolgen. Und wenn dem Poster die steuerrechtliche Lage nicht gefällt, dann kann er die Kindesmutter ja heiraten. Der Gesetzgeber hindert ihn jedenfalls nicht daran.

Möchte aber darauf hinweisen, dass es nicht ratsam ist, nur aus steuerlichen Gründen zu heiraten. Man sollte sich schon sicher sein, dass man sein Leben mit dem Partner als Ehepaar verbringen will. Na ja, wenn es dann nicht mit der Ehe klappt, kann man ja die Scheidungskosten als auß0ergewöhnliche Belatungen geltend machen.

Wenn doch aber der Alleinverdiener im Fall von Steuerklasse 2in 1 kommt ändert sich doch was, oder ?

Das betroffene Paar will aus versch. Gründen (im Moment) nicht heiraten ! Das hat aber wohl nichts mit mangelnder Liebe zu tun…diese Einstellung ist doch aus den 50er-70er Jahren.

Gruß