Hallo!
Nehmen wir mal an, jemand bekommt seinen vorläufigen Einkommensteuerbescheid! Wie lange dauert es, bis das Geld auf dem Konto des Steuerzahlers eingeht?! Und, wieso heißt es „vorläufiger Steuerbescheid“? Folgendes Problem: Auf der Steuererklärung wurde lt. Steuerklasse 6 (zweite Tätigkeit) eine 200 Tage für die Anreise zum Arbeitsplatz eingegeben, obwohl das Arbeitsverhältnis nur bis zum 30.06.2003 bestand. Somit liegt hier ein Fehler vor, der dem Finanzamt nicht aufgefallen ist!
Muss der Steuerzahler befürchten, das Geld -trotz Steuerbescheid- nicht komplett zu erhalten?!
Gruß,
Phlippo!
Hi,
wenn ein Steuerbescheid vorläufig ist, muss (!) im Steuerbescheid im Erläuterungsteil beschrieben sein, in welchen Punkten dieser Steuerbescheid vorläufig ist.
Der Steuerbescheid kann dann vom Finanzamt auch nur in diesen Punkten geändert werden.
Steuerbescheide werden vom Finanzamt aus zwei Gründen für vorläufig erklärt:
- Es liegen Klagen beim Bundesverfassungsgericht vor, die noch nicht entschieden sind, hier wird das entsprechende Urteil abgewartet, der Steuerbescheid kann dann ggfs dementsprechend geändert werden oder
- dem Finanzamt sind noch bestimmte Punkte unklar, z.B. ob eine selbständige Tätigkeit wirklich mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird oder diese nur Liebhaberei darstellt.
Auf jeden Fall sind die Gründe für die Vorläufigkeit im Steuerbescheid darzustellen !
gruß
Peter
Hallo!
Nehmen wir mal an, jemand bekommt seinen vorläufigen
Einkommensteuerbescheid! Wie lange dauert es, bis das Geld auf
dem Konto des Steuerzahlers eingeht?!
Meistens ein- bis zwei Wochen, nach Erhalt des Steuerbescheides.
Und, wieso heißt es
„vorläufiger Steuerbescheid“? Folgendes Problem: Auf der
Steuererklärung wurde lt. Steuerklasse 6 (zweite Tätigkeit)
eine 200 Tage für die Anreise zum Arbeitsplatz eingegeben,
obwohl das Arbeitsverhältnis nur bis zum 30.06.2003 bestand.
Somit liegt hier ein Fehler vor, der dem Finanzamt nicht
aufgefallen ist!
Entweder Du legst innerhalb von vier Wochen Widerspruch gegen den Bescheid ein, mit Begründung bzw. Hinweis auf den Fehler oder ich meine, Du behälst es für Dich und freust Dich. Die 200 Tage Anreise zur Arbeit betreffen wohl die Berechnung des Kilometergeldes, welches unter dem Punkt „Werbungskosten“ des Arbeitnehmers fällt. Desto mehr Kosten du für die Arbeit aufgebracht hast, desto mehr wird Dir von deinem Jahresbruttogehalt, auf das Du schon Steuern gezahlt hast, abgezogen. Es vermindert also das zu versteuernde Einkommen, und somit bekommst evtl. mehr Steuererstattung zurück.
dex
Muss der Steuerzahler befürchten, das Geld -trotz
Steuerbescheid- nicht komplett zu erhalten?!
Nein, das Geld wird eigentlich ausgezahlt. Man kann höchstens befürchten, das die mal Geld zurück verlangen.
Gruß,
Phlippo!
Hallo!
Nehmen wir mal an, jemand bekommt seinen vorläufigen
Einkommensteuerbescheid! Wie lange dauert es, bis das Geld auf
dem Konto des Steuerzahlers eingeht?! Und, wieso heißt es
„vorläufiger Steuerbescheid“?
Hab ich so noch nie gehört.
Der Bescheid heißt Einkommensteuerbescheid …
Darauf vermerkt ist dann: „Der bescheid ist (teilweise) nach … Vorläufig …“
Folgendes Problem: Auf der
Steuererklärung wurde lt. Steuerklasse 6 (zweite Tätigkeit)
eine 200 Tage für die Anreise zum Arbeitsplatz eingegeben,
obwohl das Arbeitsverhältnis nur bis zum 30.06.2003 bestand.
Somit liegt hier ein Fehler vor, der dem Finanzamt nicht
aufgefallen ist!
Fehler die man bei der Erklärung gemacht hat und später bemerkt muss man gegenüber dem Finanzamt berichtigen, sonst ist dies genauso Steuerhinterziehung wie absichtlich falsche Angaben.
Muss der Steuerzahler befürchten, das Geld -trotz
Steuerbescheid- nicht komplett zu erhalten?!
Er muss befürchten, dass der Steuerbescheid später geändert wird und er Geld zurückzahlen muss. Das ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet wird, ist wohl eher unwahrscheinlich.
Grüße
Chris