Umsatzsteuer bei Lieferung ins Ausland?

Liebe Experten,

wenn ein Unternehmer über Ebay diverse Artikel ins Ausland verkauft, muss er dann trotzdem die 16% USt an das FA abführen?

z. B. wird ein Motorrad von einem Motorrad-Händler nach Schweden verkauft. Abgesehen, dass dieser Händler der Differenzbesteuerung unterliegt, handelt es sich ja hier um einen Export und ich frage mich, ob der Händler USt abführen muss.

Vielen lieben Dank für Ihre Hilfe!!

Nicole

Hallo Nicole,

für die Lieferung von Motorrädern gibt es im Umsatzsteuergesetz besondere Regelungen. Dabei ist zunächst zu untersuchen, ob diese neu im umsatzsteuerliche Sinne sind. Das ist dann der Fall, wenn mit dem Motorrad nicht mehr als 6.000 km zurückgelegt worden sind oder seine erste Inbetriebnahme im Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als sechs Monate zurückliegt.

Demnach ist dein Fall wie folgt zu lösen:

  1. Lieferung eines neuen Motorrads

Es handelt sich um eine Lieferung eines Unternehmers, die beim Motorradhändler als Grundgeschäft einzustufen ist. Diese erfolgt auch gegen Entgelt. Die Lieferung wird auch im Inland (Deutschland) erbracht, Sonderregelungen kommen nicht zur Anwendung, so dass Lieferort der Ort ist, an dem der Transport beginnt. Die Lieferung ist mithin steuerbar. Sie ist aber als innergemeinschaftliche Lieferung steuerfrei. Denn insbesondere unterliegt der Erwerber - ob Unternehmer oder Privatperson - im Empfangsstatt der Erwerbsbesteuerung. Zu beachten ist, dass es sich dabei um einen meldepflichtigen Umsatz handelt. Der Motorradhändler muss die Bemessungsgrundlage des Umsatzes auch insbesondere in seiner Zusammenfassenden Meldung erfassen. Differenzbesteuerung kann er hier nicht anwenden (vgl. § 25a Abs. 7 Nr. 1 b UStG), was im Übrigen mangels Zahllast sowieso materiell nicht relevant ist. Hier muss er also keine USt ans Finanzamt abführen.

  1. Lieferung nicht neuer Motorräder

Bei den Offline-Umsätzen bei Ebay ist es ja der Regelfall, dass der Versteigerer versendet und der Ersteigerer eine Privatperson ist, so dass dies hier unproblematisch sein dürfte. Je nach Wert der veräußerten Motorräder ist zu beachten, ob die Lieferschwelle im Zielstaat überschritten wird.

a) Lieferschwelle (= 90.000 SEK) wird überschritten

Hier wird der Lieferort nach Schweden verlagert, in Dtl. besteht kein Anknüpfungspunkt für die Umsatzbesteuerung. Allerdings müssen dann wohl in Schweden umsatzsteuerliche Pflichten erfüllt werden! (evtl. unangenehm)

b) Lieferschwelle wird nicht überschritten

Es bleibt beim Grundfall. Der Motorradhändler tätigt eine steuerbare und steuerpflichtige Lieferung. Wenn Differenzbesteuerung anwendbar ist, dann richtet sich BMG nach der Differenz, ansonsten nach dem Entgelt. Der Steuersatz beträgt 16%. Hier ist USt ans FA abzuführen.

Bei Ebay-Händlern sollte man aber immer die Kleinunternehmerregelung im Hinterkopf behalten, wobei ein Motorradhändler wohl im Regelfall nicht darunter fallen dürfte.

Hoffe, ich konnte etwas helfen.

Grüße
Wueman

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