Hallo.
Angenommen, eine Privatperson kauft in der Absicht, sich selbständig zu machen (Kleingewerbe), eine Behandlungsliege für 400,00 €. Kann diese dann bei späterer Gewerbeanmeldung (Rechnungsdatum VOR Gewerbeanmeldung!) steuerlich berücksichtigt oder abgeschrieben werden?
Ja !
Das nennt man dann vorweggenommene Betriebsausgaben !
Wann das Gewerbe beim Gewerbeamt angemeldet wird, ist steuerlich ohne Bedeutung, wichtig ist, dass man es beim Finanzamt anmeldet.
Gruß
Peter
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