Fallbeispiel:
Ein Geschäftsführer einer GmbH hatte im Jahr 2003 ca. 55000 Euro Bruttoarbeitslohn. Beitäge zur Sozialversicherung wurden nicht geleistet, da nicht versicherungsplichtig. Welche Art von Ausgaben können als Ausgaben für die Vorsorgebeiträge trozdem berücksichtigt werden?
Vielen Dank!