Ausbildungskosten in ESt-Erklärung

Guten Tag zusammen!

Angenommen jemand hat eine Ausbildung in einer bestimmten Branche (Bsp. Medien) und hat sich danach für ein Studium entschieden, dass darauf abzielt in der Branche eine bestimmte Tätigkeit auszüben (nehmen wir an als Projektmanager im Medienbereich), kann man dann die Studienkosten (Studiengebühr der privaten Hochschule und Bücherkosten, Miete usw.) in der Einkommensteuererklärung einbringen?

Wenn ja an welcher Stelle?

Kann man diesen „Verlust“ in die kommenden Jahre übertragen, um dann, wenn man einen Job ausübt und Lohnsteuerverpflichtet ist, damit seine Steuerbelastung zu senken?

Hoffe jemand kennt sich damit aus. Vielen Dank vorab.
Mark

hi mark,

wie du beschrieben hast geht nach „neuester“ rechtssprechung. das wären dann vorweggenommene werbungskosten. diese können auch zu einem verlustvortrag führen, der in folgejahren steuerlich wirkung zeitigt. dies gilt für aufwendungen bis 31.12.2003.

ABER: der gesetzgeber war aktiv. anfang juli wurde das einkommensteuergesetz diesbezüglich mit wirkung vom 01.01.2004 geändert, ab diesem jahr sind solche kosten ZWINGEND sonderausgaben, diese können bis zu 4.000 EUR p.a. in ansatz gebracht werden. da es sonderausgaben darstellen, ist auch kein verlustvortrag/rücktrag mehr möglich.

mfg vom

showbee

Danke!

wie du beschrieben hast geht nach „neuester“ rechtssprechung.
das wären dann vorweggenommene werbungskosten. diese können
auch zu einem verlustvortrag führen, der in folgejahren
steuerlich wirkung zeitigt. dies gilt für aufwendungen bis
31.12.2003.

Geht das auch noch für eine schon abgebene EST-Erkärung für das Jahr 2002? also rückwirkend?

ABER: der gesetzgeber war aktiv. anfang juli wurde das
einkommensteuergesetz diesbezüglich mit wirkung vom 01.01.2004
geändert, ab diesem jahr sind solche kosten ZWINGEND
sonderausgaben, diese können bis zu 4.000 EUR p.a. in ansatz
gebracht werden. da es sonderausgaben darstellen, ist auch
kein verlustvortrag/rücktrag mehr möglich.

wenn man nun 2002 und 2003 dadurch werbekosten geltent macht (mehere tausend euro) kann man den verlust dann unbegrenzt vortragen oder ist damit dann ende 2004 schluss? würde ja bedeuten alle werbekosten aus 2002,2003 und die sonderasugaben in 2004 würden nur auf steuern im jahr 2004 angerechtnet werden könnnen. :frowning:

Geht das auch noch für eine schon abgebene EST-Erkärung für
das Jahr 2002? also rückwirkend?

hi,

so wie ich das verstehe, ist die 2002er steuererklärung schon erfolgt. wenn der bescheid für 2002 älter als 4 wochen ist, ist zu 99% der zug abgefahren. nur wenn auf dem bescheid steht: „der bescheid steht unter dem vorbehalt der nachprüfung“ (ziehmlich oben, erste seite), dann kann nachgereicht werden. dürfte aber ziehmlich selten sein beim arbeitnehmer-steuerbescheid.

wenn man nun 2002 und 2003 dadurch werbekosten geltent macht
(mehere tausend euro) kann man den verlust dann unbegrenzt
vortragen oder ist damit dann ende 2004 schluss? würde ja
bedeuten alle werbekosten aus 2002,2003 und die sonderasugaben
in 2004 würden nur auf steuern im jahr 2004 angerechtnet
werden könnnen. :frowning:

hmmm. also wenn du 2002 noch ändern lassen kannst (s.o.), dann wird ein verlust aus 2002 vorrangig nach 2001 zurückgetragen. wenn 2001 nicht besteht nach 2003ff. vorgetragen. wenn du in 2002 & 2003 verluste gemacht hast (also NUR negative einkünfte), dann werden diese 2004ff. vorgetragen, bis sie null sind.

bsp. 2002 verlust 5.000; 2003 verlust 3.000; 2004 einkünfte 24.000

2002 --> verlustvortrag nach 2003 wirkt sich nicht aus
–> 2003 + 2002 = 8.000 eur vortrag nach 2004 --> in 2004 voller verbrauch des vortrages.

wenn nun aber die einkünfte in 2004 nur + 5.000 EUR waren, dann werden vom vortrag nur 5.000 „abgegessen“, der vortrag für 2005 wäre dann 3.000 EUR.

die neuregelung bringt nur neues für kosten AB dem jahr 2004. kosten aus 2004 können nur in 2004 verrechnet werden. wenn sie sich nicht auswirken: pech, einen vor-rücktrag gibt es nicht.

mfg vom

showbee

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Hi,

so wie ich das verstehe, ist die 2002er steuererklärung schon
erfolgt. wenn der bescheid für 2002 älter als 4 wochen ist,
ist zu 99% der zug abgefahren. nur wenn auf dem bescheid
steht: „der bescheid steht unter dem vorbehalt der
nachprüfung“ (ziehmlich oben, erste seite), dann kann
nachgereicht werden. dürfte aber ziehmlich selten sein beim
arbeitnehmer-steuerbescheid.

Änderung wegen neuer Tatsache eventuell auch möglich. Ist dann aber eher ein Fall für die Hilfe durch einen Steuerberater.

Bestandkräftig kann durchaus der Einkommensteuerbescheid 2002 schon sein. Was dann aber noch nicht existiert, ist die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustbetrags zum 31.12.2002. Da will ich mich aber nicht aus dem Stehgreif festlegen, ob dies noch ein Schlupfloch ist. Auf jeden Fall ein interessanter Antrag an das Finanzamt :wink:

Viele Grüße
C.

wenn man nun 2002 und 2003 dadurch werbekosten geltent macht
(mehere tausend euro) kann man den verlust dann unbegrenzt
vortragen oder ist damit dann ende 2004 schluss? würde ja
bedeuten alle werbekosten aus 2002,2003 und die sonderasugaben
in 2004 würden nur auf steuern im jahr 2004 angerechtnet
werden könnnen. :frowning:

hmmm. also wenn du 2002 noch ändern lassen kannst (s.o.), dann
wird ein verlust aus 2002 vorrangig nach 2001 zurückgetragen.
wenn 2001 nicht besteht nach 2003ff. vorgetragen. wenn du in
2002 & 2003 verluste gemacht hast (also NUR negative
einkünfte), dann werden diese 2004ff. vorgetragen, bis sie
null sind.

bsp. 2002 verlust 5.000; 2003 verlust 3.000; 2004 einkünfte
24.000

2002 --> verlustvortrag nach 2003 wirkt sich nicht aus
–> 2003 + 2002 = 8.000 eur vortrag nach 2004 --> in
2004 voller verbrauch des vortrages.

wenn nun aber die einkünfte in 2004 nur + 5.000 EUR waren,
dann werden vom vortrag nur 5.000 „abgegessen“, der vortrag
für 2005 wäre dann 3.000 EUR.

die neuregelung bringt nur neues für kosten AB dem jahr 2004.
kosten aus 2004 können nur in 2004 verrechnet werden. wenn sie
sich nicht auswirken: pech, einen vor-rücktrag gibt es nicht.

mfg vom

showbee