Hallo!
Wie ist das, wenn man Meister-Bafög beantragt und bewilligt bekommen hat( nur den rückzahlungsfreien Teil): wie und wieviel muss in der Einkommenssteuererklärung angegeben sein?
Fragt sich
JuTi3
Hallo!
Wie ist das, wenn man Meister-Bafög beantragt und bewilligt bekommen hat( nur den rückzahlungsfreien Teil): wie und wieviel muss in der Einkommenssteuererklärung angegeben sein?
Fragt sich
JuTi3
Hallo,
meines Wissens muss der Zuschuss zum Unterhalt (also nicht das Darlehen!!) angegeben werden.
Es ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.
Bafög braucht in der eigenen Steuererklärung überhaupt nicht angegeben werden, da es steuerfrei ist und auch nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegt.