Unterhalt + Übertrag von Verlust

Hallo,

Ich habe 2 Fragen:
1.
Die unten beschriebene Person bekommt Unterhalt von den Eltern (laut Düsseldorfer Tabelle also 500-600 Euro), weil er kein Recht auf Bafög hat. Kann der Vater (arbeitet) diese Aufwendungen in der Steuererklärung geltend machen? Ich meine zusätzlich/anstatt dieser Pauschale, die von einem geringen Aufand der Eltern ausgeht?
Achso, dazu muss gesagt werden, dass die Eltern schon eine Ausbildung finanziert haben - falls dies etwas an der Sitaution ändert.

Angenommen, ein junger Mensch hatte 2003 nur wenig Einkünfte, weil er nur ein paar Moante gearbeitet hat.
Er ist umgezogen und hatte diverse Werbungskosten. Nach der Steuererklärung hat er alle gezahlten Steuern zurückbekommen.
Ein Übertrag des Verlustes wurde nicht vorgenommen, weil er nicht wusste wie das geht und ob das überhaupt möglich ist.

2004 ähnliche Situation. Er arbeitet ein paar Monate, dann studiert er.
Wieder wird er alle Steuern erstattet bekommen. Er macht aber wieder Verlust, da er auch 2004 einige Werbungskosten angeben kann.

2005 arbeitet er gar nicht, da er Vollzeit studiert. Macht Verlust, aber kann diesen nicht angeben, weil er ja keine Steuererklärung macht (kein Einkommen). Er bekommt also nichts zurück.

Nach dem Studium wird er wieder arbeiten und auch wieder eine Einkommenssteuererklärung machen.

Gibt es Möglichkeiten dass er mehr als oben beschrieben zurückbekommt? Kann er in diesem Fall den Verlust übertragen? Und wenn ja, wie geht das?

Gruß
Tato

Hallo,

Zu 1. muss ich zurückfragen:
Erhält der vater noch Kindergeld für den Sohn?

zu 2.
Wenn der junge Mensch alle Steuern zurückbekommen hat, heisst das noch nicht, dass ein Verlus vorliegt.
Liegen tatsächlich negative Einkünfte vor?
Wenn ja, kannst er diese in 2003 verrechnen lassen, falls er in 2002 Steuern gezahlt hat. Macht normalerweise das Finanzamt automatisch.
Wenn nicht oder nicht ganz, werden diese Verluste in einem gesonderten Bescheid festgestellt, diese kann er in den Folgejahren aufrechnen lassen.Geht normalerweise von Amtswegen, aber geht auch oft was schief.
Bevor du was verpasst:
Am besten ist es, man geht zum Finanzamt,und fragt nach, die sind durchaus hilfsbereit.

Hallo,

Zu 1. muss ich zurückfragen:
Erhält der vater noch Kindergeld für den Sohn?

ja

zu 2.
Wenn der junge Mensch alle Steuern zurückbekommen hat, heisst
das noch nicht, dass ein Verlus vorliegt.
Liegen tatsächlich negative Einkünfte vor?

Als Laie würde ich sagen ja… 3 Monate gearbeitet, berufsbedingter Umzug, Fahrtkosten, Bewerbungskosten

Wenn ja, kannst er diese in 2003 verrechnen lassen, falls er
in 2002 Steuern gezahlt hat.

2002 hatte er keine Einkünfte, da er noch Schüler war.
2002 Schüler
2003 Schüler & Berufstätig
2004 Berufstätig & Student
2005, 2006 … Student

Wie funktioniert das ganz Allgemein mit dem Übertrag von Verlust?

Gruß
Tato

Wie funktioniert das ganz Allgemein mit dem Übertrag von
Verlust?

hallo tato,

warum liest du nicht wenigstens die beiträge der letzten tage? hier habe ich gerade erst grob skiziiert wie das funktioniert:

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…

gruss vom

showbee