Privat verlängerte Geschäftsreise = geldw. Vorteil

Hallo zusammen,

folgender Fall: ein Arbeitnehmer fliegt zu einer Schulung ins Ausland. Die Kosten für das Flugticket (Hin- und Rückflug) übernimmt der Arbeitgeber. Nun möchte der Arbeitnehmer seinen Aufenthalt am Ort der Schulung privat verlängern. Wird der gesamte Flug (also Hin- und Rückflug) damit automatisch zum geldwerten Vorteil und somit steuer- und sozialversicherungspflichtig? Gibt es dafür evtl. irgendwelche Freibeträge?

Vielen Dank & viele Grüße

Sebastian

Hallo auch,
ja, immer eine Sache des Nachweises.
Ich habe dir mal die offizelle Version:

„Aufwendungen für Auslandsreisen sind Werbungskosten (Betriebsausgaben), wenn die Reise beruflich (betrieblich, geschäftlich) veranlasst ist und die private Lebensführung gar nicht oder nur in ganz untergeordnetem Umfang berührt ist.Entscheidend ist jeweils der tatsächliche Zweck der einzelnen Reise. Dieser ist anhand objektiver Merkmale zu beurteilen und hängt in weitem Umfang von der Gewichtung der einzelnen Merkmale und ihrer Gesamtwürdigung ab. Dabei wird die Reise - insbesondere bei Auslandsgruppenreisen - grundsätzlich als Einheit beurteilt.“

Wenn du also 3 Wochen auf Schulung bist und 2 Tage dranhängst ist das sicher kein Problem, andersrum aber schon.
Dann wird alles zum regulären Arbeitslohn!