Freiberuflich, Leasing und Weiterbildung

Hallo Zusammen,

ein Student, der gerade sein Studium absolviert hat, kommt bei einer Firma als freiberuflicher Mitarbeiter unter. Scheinselbstständigkeit kann umgangen werden. Geringes Betriebsrisiko, deshalb vorerst Einzelunternehmung.

Es ist innerhalb der nächsten zwei Jahre eine Weiterbildung zum MBA geplant, Fahrt ein bis zwei mal im Monat ca. 300 km einfach -> 600 - 1.200 km Fahrtkosten. Kosten für MBA, 870 EUR netto. Auto muss noch angeschafft werden…

Kurz folgende Fragen:

  1. Welche Rechtsform? Lohnt sich bei voraussichtlichen Umsatz unter 200.000 EUR und Gewinn unter 40.000 EUR eine 1-Mann GmbH (=erhöhter Bilanzierungs- und Buchführungsaufwand)?

  2. Geplant ist die Anschaffung eines 530er Diesel, gebraucht, ca. 100.000 km, voraussichtliche Nutzungsdauer ca. drei Jahre, Jahreslaufleistung zwischen 10’ und 15’ km! Ist Leasing die sinnvollste Alternative? Wie kann das Auto steuerlich im Rahmen des Unternehmens abgesetzt werden, wenn der Privatanteil bei ca. 20% liegt?

  3. Kann der MBA-Kurs als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden (incl. Vorsteuerabzug)? Wenn nicht, wie sieht die Alternative aus?

3.1. Können Benzinkosten voll über das Gewerbe abgesetzt werden? Argument…, Weiterbildungsmaßnahme ist im Rahmen der Unternehmensziele betrieblich veranlasst?

3.2. Wie sieht das mit Übernachtungskosten aus, Spesen, etc. aus?

Das war es vorerst.

Schönen Abend noch

Hallo Stdent!

  1. Eine GmbH lohnt sich so richtig aus steuerlichen Gründen ohnehin nicht mehr, Haftungsgründe wäre was anderes.
    Mach ne Einzelfirma, ist fürs erste am unkompliziertesten.
    Beim Auto kannst du entweder das Ding ganz privat lassen und bezahlen und pro gefahrener km für deinen Beruf -,30 absetzen, oder das Kfz ganz in die Firma rein, dann auch alles über die Firma bezahlen und 1% vom Neupreis als Priv. Nutzung wieder versteuern, alternative Fahrtenbuch.Müsste man durchrechnen, auch wegen der UST.
    Fortbildung würde ich einfach reinnehmen als Betriebsausgaben.
    Übernachtung geht nach Rechnung (Hotel) Verpflegung nach Rechung oder Pauschale.

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hallo petra,

Fortbildung würde ich einfach reinnehmen als Betriebsausgaben.
Übernachtung geht nach Rechnung (Hotel) Verpflegung nach
Rechung oder Pauschale.

schau mal hier: http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…

diese ausgaben sind seit 2004 zwingend sonderausgaben und begrenzt im abzug. der gesetzgeber hebelt hiermit die weite auffassung des BFH aus. auch fahrtkosten im zusammenhang mit der ausbildung sind KEINE betriebsausgaben! ein vorsteuerabzug aus den kosten für die ausbildung fällt deswegen auch weg.

inwieweit sich ein leasing / kauf für das unternehmen lohnt muss demnach genau durchgerechnet werden, da wahrscheinlich die privatanteile viel höher sind als hier angegeben.

mfg vom

showbee

Hallo,

diese ausgaben sind seit 2004 zwingend sonderausgaben und
begrenzt im abzug. der gesetzgeber hebelt hiermit die weite
auffassung des BFH aus. auch fahrtkosten im zusammenhang mit
der ausbildung sind KEINE betriebsausgaben! ein vorsteuerabzug
aus den kosten für die ausbildung fällt deswegen auch weg.

hm,gilt doch aber meines Wissen nur für Ausgaben für den nicht ausgeübten Beruf?
Wenn er aber glaubhaft machen kann, dass diese Fortbildung in Zusammenhang steht mit dieser freie Mitarbeit sind doch nach wie vor Betriebsausgaben.Oder ?

Ich muss das neue Zeugs aber gegelgentlich genau durcharbeiten.

Ich muss das neue Zeugs aber gegelgentlich genau
durcharbeiten.

hallo petra,

MBA (Master of Business Administration) nach einem studium würde ich noch unter den begriff „berufsausbildung“ zaehlen. ich habe gerade die gesetzesbegründung nicht vorliegend, insoweit müsste ich also auch noch weiter durcharbeiten. alles in allem steht aber fest, dass diese ausgaben genau geprüft werden, gerade weil hier hohe summem im raume stehen, dem steuerpflichtigen ist also geraten vorher klarheit (soweit wie möglich) zu finden um nicht mit seiner kalkulation baden zu gehen.

mfg vom

showbee

MBA (Master of Business Administration) nach einem studium
würde ich noch unter den begriff „berufsausbildung“ zaehlen.

Hallo Petra, hallo showbee,

vielen Dank für eure Beiträge, geben einigen Aufschluss. Mit dem MBA, vermute ich jetzt mal, kommt es ganz auf die Tagesform des Finanzbeamten an? Ich denke, dass ein abgeschlossenes Studium, nachdem der Student ja auch schon eine abgeschlossene Berufsausbildung besitzt (hätte vielleicht noch erwähnt sein sollen) als für sich selbständige Berufsausbildungen gelten und somit sich eigentlich der Status des MBA als „Fortbildungsmaßnahme“ darstellen sollte. Wenn nicht gar das Studium im eigentlichen Sinne eine Art „Fortbildungsmaßnahme“ nach der Ausbildung gewesen ist. Fortbildungskosten als solche dürften doch eigentlich in ihrer vollen Höhe als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar sein?

Entscheidend ist hier nun die Frage, „Ausbildung oder Fortbildung“?


Dies hier wird wohl hoffnungslos veraltet sein, oder?

Studium „Master of Business Administration“, 96/2/0452 Einkommensteuer

Aufwendungen für ein Studium mit dem Abschluß „Master of Business Administration“ (MBA) können zu den als Werbungskosten abziehbaren Fortbildungskosten zählen. EStG § 9 Abs. 1, § 10 Abs. 1 Nr. 7, Urteil vom 19.4.1996 VI R 24/95, Vorinstanz: Hessisches FG


1-% Pauschale bei Kauf oder Leasing:

Problematisch wird bei der 1% Pauschale aber sein, dass bei der Anschaffung oder Leasing eines Gebrauchtwagens, dessen Preis zum Zeitpunkt der Neuanschaffung/ Erstzulassung als Basis für die Berechnung der 1-% Pauschale herangezogen wird. Stimmt das so noch? D.h. einen Gebrauchtwagen in die Firma zu nehmen, hat so keinen Sinn? Alternative, Gebrauchtwagen privat zu finanzieren und per 30ct-Pauschale abzurechnen wäre hier wohl die sinnvollste Variante…

Für kurzes Feedback besten Dank.

Problematisch wird bei der 1% Pauschale aber sein, dass bei
der Anschaffung oder Leasing eines Gebrauchtwagens, dessen
Preis zum Zeitpunkt der Neuanschaffung/ Erstzulassung als
Basis für die Berechnung der 1-% Pauschale herangezogen wird.
Stimmt das so noch? D.h. einen Gebrauchtwagen in die Firma zu
nehmen, hat so keinen Sinn? Alternative, Gebrauchtwagen privat
zu finanzieren und per 30ct-Pauschale abzurechnen wäre hier
wohl die sinnvollste Variante…

rehi,

nur zum PKW was: die 1% gehen vom bruttolistenpreis zum zeitpunkt der erstzulassung aus. bei einem gebrauchten mittelklasse-wagen tendenziell schlecht für den nutzer. die 1% methode ist i.d.R. nur günstig, wenn ein hoher privatanteil bei einem recht neuen auto gefahren wird. sobald das auto alt (anschaffung weit unter bruttolistenpreis bei neu) oder wenig private km der fall sind, sollte unbedingt ein fahrtenbuch geführt werden!

mfg vom

showbee

Vielen Dank für die Info…, was bedeutet „rehi“?

Schönen Tag noch

nur zum PKW was: die 1% gehen vom bruttolistenpreis zum
zeitpunkt der erstzulassung aus. bei einem gebrauchten
mittelklasse-wagen tendenziell schlecht für den nutzer. die 1%
methode ist i.d.R. nur günstig, wenn ein hoher privatanteil
bei einem recht neuen auto gefahren wird. sobald das auto alt
(anschaffung weit unter bruttolistenpreis bei neu) oder wenig
private km der fall sind, sollte unbedingt ein fahrtenbuch
geführt werden!

mfg vom

showbee

Vielen Dank für die Info…, was bedeutet „rehi“?

rehi = re + hi (re für wieder) (hi für hallo), also „wieder-hallo“ oder „hallo nochmals“.

gruss vom

showbee

bin zwischenzeitlich etwas schlauer:
Die oben erwähnte Sache mit dem Sonderaaugabenabzug von max. 4000,-- Euro bezieht sich auf die erste Berufaausbildung oder Erststuduim.
Weitere Berufaausbildungskosten oder ein weiteres Studium künftig Betriebsausgaben oder Werbungskosten.
Daher gilt für dich definitiv: Betriebsausgaben.
Gilt ab 2004
Wenns noch Fragen gibt------>mail