Kleinunternehmer: Rechnung w/o Steuer?

Hallo ihr lieben Wissenden,

Kleinunternehmer, die die Regelung des § 19 UStG in Anspruch nehmen und deshalb
an das Finanzamt keine Umsatzsteuer zahlen, dürfen in ihren Rechnungen die
Umsatzsteuer nicht gesondert ausweisen. Sie dürfen auch nicht auf Rechnungen bis
zu einem Gesamtbetrag von 100,- Euro den Steuersatz angeben.

So weit so gut. Aber was schreibt ein Kleinunternehmer dann in seine Rechnung
rein? Nur Einzelpreise und Gesamtbetrag? Oder muss er irgendwo auf dem Formular
erklären, dass er von der o.g. Regelung Gebrauch macht und die MwSt/Umsatzsteuer
deshalb nicht ausweist?

Schon jetzt vielen Dank für eure Hilfe!
LG
Edith
(interessierter Laie - eine volksnahe Erklärung wäre schön.)

Hallo Edith, du darfst in der Rechnung keine Umsatzsteuer ausweisen und muss draufschreiben:
Kein Umsatzsteuerausweis da Kleinunternehmer nach § 19UStG.
Deine Steuernummer muss auch drauf und das Datum der Lieferung.

Beispiel für Unwissende:

Lieferung am 10.8.2004:

27 Teddybären à 15€ = 405,–

Kein Umsatzsteuerausweis da Kleinunternehmer nach § 19UStG

soweit klar?
Kannst dich nochmals melden, wenn was unverständlich ist.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke!
Vielen Dank, liebe Petra,

so ähnlich hatte ich mir das auch vorgestellt, aber Wissen ist eben besser als
Vermuten.

LG
Edith

so ähnlich hatte ich mir das auch vorgestellt, aber Wissen ist
eben besser als
Vermuten.

hallo edith,

der hinweis auf kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG ist nicht zwingend vorgesehen! er ist aber dennoch immer ratsam um missverständnisse gerade von unternehmer-kunden zu vermeiden.

mfg vom

showbee