Hallo,
Mal angenommen, ein Kleingewerbetreibender überschreitet im Jahr 2004 die Umsatzgrenze von 17500 Euro. Damit wird er im Jahr 2005 umsatzsteuerpflichtig.
Nun hat er im Jahr 2004 im Rahmen seines Gewerbes Waren im Wert von einigen tausend Euro eingekauft, sein Lagerbestand wird auch am Jahreswechsel einen nicht geringen Wert haben. Die Frage dazu: für diese Waren kann ja nachträglich keine Vorsteuer geltend gemacht werden, heißt das, dass Kleinunternehmer beim Übergang die MwSt ihres Lagerbestands komplett abschreiben müssen? Wie ist das Vorgehen in so einem Fall, welche Möglichkeiten hat ein Kleinunternehmer in dieser Hinsicht?
Danke,
Petra