Steueklassenänderung geplant?

Hi Steuerexperten,
ich habe gehört, dass das Finanzamt momentan Briefe an verschiedene Steuerzahler verschickt, mit dem Hinweis, das künftig die Steuerklasse geändert wird. So sollen alleinerziehende verheirateten gleichgestellt werden. Ich habe nun von einem Fall gehört, bei dem der Steuerpflichtige alleinerziehende momentan in die Steuerklasse II eingestuft ist und nun vom Finanzamt eine Änderung vorgenommen wird, nachdem der Steuersatz allerdings höher als bisher liegen soll.
Das kann ja wohl aber nicht Sinn der Sache sein. Weiss irgendjemand etwas genaueres?
Gruss Sebastian

Hallo Sebastian,

der Kern der Chose sind einmal wieder nicht die LSt-Klassen, die bloß der Festsetzung von Vorauszahlungen dienen, sondern eine Änderung des ESt-Gesetzes, die nicht geplant, sondern bereits seit Jahresbeginn in Kraft ist:

Was bisher „Haushaltsfreibetrag“ hieß und in die LSt-Klasse II so guts eben geht eingearbeitet war, heißt jetzt „Entlastungsbetrag für Alleinerziehende“ und wird, grob gesagt, nur für tatsächlich Allein Erziehende (d.h. die nicht mit einem Partner zusammen leben) in Ansatz gebracht.

Weil diese „an sich“ nicht besonders ungerechte Änderung wie derzeit in Berlin üblich handwerklich sehr schlecht umgesetzt worden ist, gab es in 2004 viele LSt-Karten, die noch mit der nicht mehr sinnvoll anwendbaren Klasse II ausgestellt waren und auf diese Weise zu einem zu niedrigen LSt-Einbehalt führten.

Details und Erläuterungen im Einzelnen gibts bei der Suche nach dem genannten Begriff.

Schöne Grüße

MM

Hallo,
erstmal vielen Dank für die Informationen. Nachdem ich jetzt etwas gegoogelt habe, scheint es so zu sein, das man die Steuerklasse II nur noch dann erhält, nachdem man eine Erklärung abgegeben hat, das man die Voraussetzungen zur Erteilung der Steuerklasse II noch immer erfüllt (siehe http://www.muenster.de/stadt/buergeramt/entlastungsb…)
Nun frage ich mich natürlich, wo ist da der Witz?
Diese Erklärung wird wahrscheinlich jeder abgeben, egal ob die Voraussetzungen erfüllt werden, oder nicht.
Ich glaube kaum, das jemand die Richtigkeit der Angaben überprüfen wird. Also alles nur Bürokratie?
Gruss Sebastian

Hallo Sebastian,

Diese Erklärung wird wahrscheinlich jeder abgeben, egal ob die
Voraussetzungen erfüllt werden, oder nicht.
Ich glaube kaum, das jemand die Richtigkeit der Angaben
überprüfen wird.

Schon. In allen Fällen der ESt-Veranlagung (einschließlich der freiwilligen Antragsveranlagung, noch aus früherer Zeit als „Lohnsteuerjahresausgleich“ bekannt), sowieso: Das mindeste, was da routinemäßig passiert ist ein Abgleich mit dem Melderegister und ein Abgleich mit anderen Steuerpflichtigen, die die jeweilige Adresse in ihrer Steuererklärung als ladungsfähige Adresse oder z.B. als „doppelten Haushalt“ oder als „häusliches Arbeitszimmer“ oder sonstewie erwähnen. In nicht auf Anhieb plausiblen Fällen kann man da noch viel mehr ins Einzelne gehen, und in jedem dieser Fälle steht dann die vorher positiv in ganz anderem Sinn abgegebene Erklärung über - somit falsche - Tatsachen im Raum, der Weg von hier zur Anhörung durch die Bußgeld- und Strafsachenstelle ist nicht so ewig weit. - Vgl. die in den 1990er Jahren zeitweise für die Angaben auf der damals Anlage KSO (Einkünfte aus Kapitalvermögen) geforderte Extra-Unterschrift, die wesentlich den Zweck hatte, die spätere Argumentation mit „aus Versehen“ nach Aufdeckung der Luxemburger Tafelgeschäfte schwieriger zu gestalten.

Inwieweit für die LSt-Klasse II-Fälle etwa der § 46 EStG ergänzt worden ist, der regelt, in welchen Fällen die Einkommensbesteuerung überhaupt mit dem Lohnsteuerabzug abgehandelt ist, habe ich nicht recherchiert - vielleicht weiß jemand anders aus der hohlen Hand was dazu, ich bin von Arbeitnehmerveranlagungen in den letzten Jahren bissel weggekommen.

Jedenfalls spielen bei der Veranlagung selbst die Eintragungen auf der LSt-Karte, sei es Steuerklasse, Wohnsitzgemeinde, Freibeträge usw., keinerlei Rolle.

Schöne Grüße

MM

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Hallo Martin,
vielen Dank für Deine Antwort.
Das hat mich doch ein Stück weiter gebracht.
Beste Grüsse
Sebastian