Fahrten zum Arzt - Außergewöhnliche Belastung

Hallo,

wenn in einem Jahr ungewöhnlich oft Arztbesuche bzw. auch Fahrten zu Therapien anstehen, können diese ja unter bestimmten Umständen bei der Steuer geltend gemacht werden.
Zählt hierbei das gesamte Familieneinkommen? Können die Aufwendungen auch geltend gemacht werden, wenn die Fahrten für/mit das/dem Kind unternommen wurden? Können die Belege der Eltern dann auch dazugerechnet werden (Rezeptgebühren, 10 Euro-Pauschale)? Welche Kilometerpauschale gilt hierbei? Gibt es nur die einfache Fahrt? Welchen Nachweis muss der Steuerzahler erbringen (Mustertext wäre schön), dass das Finanzamt es evt. anerkennt?

Gruß Susanne

Hi Susanne,

soweit ich mich informiert habe, gelten die Fahrten und sonstige Aufwendungen (z.B. Parkgebuehren vor der Arztpraxis) fuer das Kind als aussergewoehnliche Belastung (auf dem Mantelbogen "andere aussergewoehnliche Belastungen).
D.h. Quittungen aufbewahren und 30 Cent pro gefahrenen Kilometer (also Hin-und Rueckweg). Ich selbst muss 1x die Woche mit meinem Säugling 55 km (einfacher Weg) zur Behandlung fahren.
Die Praxisgebuehr von Dir kann laut meinem Infostand nicht von der Steuer abgesetzt werden.
Eventuell bekommst Du diese aber von der Krankenkasse zurueckerstattet, wenn der Aufwand von Eurer Familie einen gewissen Prozentsatz des Jahres-Einkommens uebersteigt. Musst mal bei deiner Kasse nachfragen, ob Du bei denen die Kilometerpauschale auch ansetzen kannst.

Wenn mein Info-Stand falsch ist, lasse ich mich gern eines besseren belehren…

Gruss Katja

Die Praxisgebuehr ist m. W. auch aussergewoehnliche Belastung. Ich werde sie jedenfalls auflisten.

Bei Abwesenheit ab 8 Stunden kann auch Verpflegungsmehraufwand abgesetzt werden.

Wenn die Krankenkasse etwas erstattet muss das gerechterweise mit einem Minus in die Liste gesetzt werden.

Weitere Ideen hier:
http://www.klicktipps.de/einkommensteuer.htm#formular4

Gruß Jochen