Hallo,
Ich habe jetzt in einer Info-Broschüre gelesen, das man den Arbeitgeber fragen kann, ob er für die Kinderbetreuung (hier Kiga) einen Zuschuss gewähren kann, soll für beide Seiten steuerfrei sein.
Kann das jemand bestätigen, kann man das irgendwo nachlesen im Netz?
Danke
Hi,
das kann man im Gesetz nachlesen:
§ 3 Nr. 33 EstG
„Steuerfrei sind zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern der Arbeitnehmer in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen“
Gruß
Queedin
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Hallo,
Soweit ich das kenne (habe es schon genutzt) läuft das so.
Am Ende des Jahres gebe ich eine Bescheinigung von der Stadt in meiner Firma ab über die bezahlten KIGA Gebühren.
Das Geschäft zahl tmir diesen Betrag NETTO aus.
Später wird dieser BEtrag aus meiner Prämie wieder vom BRUTTO abgezogen.
Somit habe ich den Betrag unverstäuert erhalten.
Dies ist nach meinen Informationen aber nur möglich, wenn der Betrag aus nicht flexiblen Prämienzahlungen abgezogen werden kann. Es geht nicht aus Weihnacht oder Urlaubsgeld, wie man mir gesagt hatte. Diese Variante steht bei uns auch AT (Aussertariflich-) Mitarbeitern zur Verfügung.
Hoffe das hilft.
Gruss Andi
Dies ist nach meinen Informationen aber nur möglich, wenn der
Betrag aus nicht flexiblen Prämienzahlungen abgezogen werden
kann. Es geht nicht aus Weihnacht oder Urlaubsgeld, wie man
mir gesagt hatte. Diese Variante steht bei uns auch AT
(Aussertariflich-) Mitarbeitern zur Verfügung.
hi,
genau: es heisst „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“, also kannst du nicht auf tarifliche festgesetzte leistungen (steuerpflichtig) verzichten um steuerfreie kindergarten-beiträge zu erhalten.
mfg vom
showbee
Hallo,
danke für eure Informationen. Denke mal, das hilft uns schon. Der AG will sich ja beteiligen, keine Frage. Mal schauen, wieviel er „springen“ lässt und wie er es zahlen will.
Gruß Jana
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