Ein Auszubildender hat im vergangenen Jahr knapp 11.000€ Ausbildungsvergütung erhalten als Stadtinspektoranwärter (Beamter).
Nun stellt dieser sich die Frage, ob und wenn ja wie am sinnvollsten er es erreichen kann, auch Kindergeldansprüche geltend zu machen; an welchen Werbungskosten sollte er denken, die man vielleicht normalerweise vergisst, neben den üblichen wie Fahrtkosten etc.
Herzlichen Dank für Ideen!
Daniel
Ein Auszubildender hat im vergangenen Jahr knapp 11.000€
Ausbildungsvergütung erhalten als Stadtinspektoranwärter
(Beamter).
hallo daniel,
ich frage mich ehrlich, wie du überhaupt laufend kindergeld erhalten konntest! hat der angehende beamte etwa auf den formularen der kindergeldkasse nicht ganz die wahrheit gesagt? bei 11.000 EUR brutto unter einer grenze (für einkünfte & bezüge) von 7.188 EUR für 2003 musst du mithin über 3.800 EUR werbungskosten „zusammenrechnen“.
wenn man hier fahrtkosten als den grössten aufwand annimmt, wäre dass bei 230 arbeitstagen nur bei einer entfernung wohnung -> arbeit von mehr als 42km sein…
ansonsten hat ein beamter kaum aufwand, oder? schlips & kragen ist nicht absetzbar, arbeitszimmer wirst du nicht haben. allerhöchstens ein paar lehrbücher wirst du gekauft haben…
viel spass beim rechnen.
gruss vom
showbee
Hallo showbee,
vielen Dank für deine Antwort, die aber leider nicht viel weiterbringt.
Zunächst: es geht hier nicht um mich, ich bin kein angehender Beamter. Wie es aus meiner Frage eigentlich auch hervorgehen sollte.
42km sind es nicht ganz, sondern so 35km schätze ich.
In den Anträgen wurde keine Unwahrheit geschrieben, das ist doch auch verboten!
Aber meine Frage zielte ja eher in die Richtung - was gibt es für Möglichkeiten, noch kleine Dinge anzurechnen als Werbungskosten, die man vielleicht vergisst. Schulungsunterlagen (Bücher etc.) klar, und was sonst noch neben den Fahrtkosten?
Im Kons klingt es ein wenig so, als könnte man die Fahrten zur Hochschule u.U. völlig legal als Dienstreisekosten absetzen - stimmt das und wenn ja: welche Voraussetzungen muss man erfüllen?
Danke im voraus!
Daniel
Im Kons klingt es ein wenig so, als könnte man die Fahrten zur
Hochschule u.U. völlig legal als Dienstreisekosten absetzen -
stimmt das und wenn ja: welche Voraussetzungen muss man
erfüllen?
hi,
alle fahrten kommen in ansatz. die fahrten wohnung - arbeit mit der entfernungspauschale, die fahrten zur berufsschule/fachhochschule mit der dienstreisepauschale. ggf. sind auch verpflegungsmehraufwendungen möglich, wenn die abwesenheit zur „schule“ lange genug ist (mehr als 8h). neben büchern, bürokosten und fahrten fällt mir nix ein. mehr aufwendungen hat „derjenige“ doch wohl auch nicht.
zum kindergeldformular: irgendwo muss aber geschludert worden sein, wenn
a) die einnahmen nach tarif ordnungsgemäß angegeben wurden, hätten schon die werbungskosten grob vorgerechnet werden müssen
b) wurden dagegen keine werbungskosten schon detailliert aufgelistet, kann nur bei der höhe der einnahmen „geschummelt“ worden sein.
es geht gar nicht anders. bei solchen differenzen (zwischen bruttoarbeitslohn - arbeitnehmerpauschbetrag (1044 EUR f. 2003) = einkünfte von ca. 10.000 EUR und dem grenzbetrag von runden 7.200 EUR wird die familienkasse immer tätig, es sei denn ihr liegen keine oder nur unvollständige unterlagen/angaben vor…
mfg vom
showbee
Noch zur Info: es wurden bisher schon genaue Ausgaben bei den Werbungskosten angegeben; eine einfache Rechnung, dass man mit den Pauschalbeträgen nie an die Grenze kommen würde.
Nach der Neu-Berechnung mit den Fahrten zur weiter entfernten Hochschule als Dienstreisekosten und der dann zu berechnenden Verplegungsmehraufwands-Pauschale oder wie das heißt von 6€ / Tag sollte die Rechnung insgesamt funktionieren.
Jetzt wartet er mal die Antwort von der Kindergeldkasse ab.
Vielen Dank für die Infos!
Daniel