Gartenumbau steuerlich geltend zu machen

Hallo!

Wenn jemand seinen Garten umbauen lässt, zum Beispiel wenn ein steiler Hang begradigt werden soll, um das Grundstück besser nutzen zu können.
Ich habe vor einiger Zeit gelesen dass man dies bei der Lohnsteuer geltend machen kann. Weiss da jemand genaueres darüber?

Gruß
celo

Hallo,

bis zu 600 Euro kann du glaube ich als Werbungskosten absetzen.
Wenn du mir deine E-Mail Adresse nennst schicke ich dir einen Zeitungausschnitt
im PDF Format zu.

Grüße

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Daniel,

bis zu 600 Euro kann du glaube ich als Werbungskosten
absetzen.

dieser Artikel wäre glaube ich auch für das Forum interessant, da die Chose in dieser knappen Wiedergabe keinerlei Sinn zu geben scheint.

Irgendwas scheint dran zu sein, da die Samstags-Redaktionen der meisten Zeitungen nicht blind aus dem Konz abtippen, sondern schon recherchieren. Insbesondere die Begrenzung auf einen bestimmten Betrag kommt mir aber seltsam vor: Entweder die Maßnahme steht nachweisbar im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen (V&V, Gebäude ganz oder teilweise im Betriebsvermögen, häusliches Arbeitszimmer und dergleichen), dann WK oder betriebliche Aufwendungen, oder sie tuts nicht, dann nix.

Kannst Du mir auf die Sprünge helfen?

Schöne Grüße

MM

Hi Celo,

was du meinst,ist dieses hier:

EStG § 35a Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen

(2) 1Für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen, die in einem inländischen Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden, ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, auf Antrag um 20 vom Hundert, höchstens 600 Euro, der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, die nicht Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Aufwendungen für eine geringfügige Beschäftigung im Sinne des § 8 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch darstellen und soweit sie nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt worden sind. 2In den Fällen des Absatzes 1 ist die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung nach Satz 1 ausgeschlossen. 3Voraussetzung für die Steuerermäßigung nach Satz 1 ist, dass der Steuerpflichtige die Aufwendungen durch Vorlage einer Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der haushaltsnahen Dienstleistung durch Beleg des Kreditinstituts nachweist.

(3) Leben zwei Alleinstehende in einem Haushalt zusammen, können sie die Höchstbeträge nach den Absätzen 1 und 2 insgesamt jeweils nur einmal in Anspruch nehmen.

Gruß

Peter

Peter hat den
EStG § 35a Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen
bereits zitiert.
Ich wollte das Auswechseln unserer Dachfenster beim FA absetzen.
„Ja, das ist beim §35a nicht gemeint! Nur kleinere Reparaturen oder Dienstleistungen…“

Tja, das ersetzen einer kaputten Scheibe oder Rasenmähen und ein paar Pflanzen setzen hätten sie wohl anerkannt.

Probiere es mal mit Deinem Garten, aber ich sehe da dunkelgrau.
Idee: Falls in Deinem Projekt „Gartenumbau“ ein kleiner Teil z. B. „Gartenpflege“ sinnvoll herausgenommen werden kann, lass es auf eine extra-Rechnung setzen.

Übrigens: Es wird nur Arbeitslohn und nicht Material anerkannt.

Gruß
JoKu

Hey Celo !

Habe am Wochenende im TV was drüber gesehen. Absetzen kannst Dienstleistungen, wo keine besonderen Fachkenntnisse benötigt werden, z.B. Rasenmäher kannst Du absetzen, Plattenverlegen bei einer neuen Terrasse nicht.
Außerdem muß auf der Rechnung jeder Handschlag einzeln aufgeführt werden. Die Rechnung darf auch nicht bar bezahlt werden, sondern ist nur mit Überweisungskopie bzw. Kontoauszug gültig.

Grüße
sabine

Hallo Sabine,

vielleicht habe ich bei Dir mehr Glück:

„Absetzen“ als was? Werbungskosten? Zu welchen Einkünften? Betriebsaufwand? Sonderausgaben? Außergewöhnliche Belastungen?

Dass das mit den „haushaltsnahen Dienstleistungen“ nicht so gut funktioniert (gemeint ist hier tatsächlich Haushaltshilfe), wurde ja schon erwähnt.

Also welcher Ansatz genau auf der Ebene ESt-Erklärung?

Schöne Grüße

MM