Steuern bei Lieferungen

Wenn jemand einen Shop programmieren möchte, muss bei der Bestellung bzw. auf der Rechnung ja (neben der Steuernummer und div. anderen obligatorischen Daten) die MWSt. auf alles ausgewiesen werden, was ja bei den Produkten/Artikeln weiter kein Problem darstellt.

Wenn es dann zu den Liefer- und damit zusammenhängenden Kosten kommt, wird es etwas diffiziler:

Man hat dort:

  • die eigentlichen Lieferkosten (die ja nicht unbedingt mit dem tatsächlich gezahlten Betrag übereinstimmen müssen, Pauschal ist üblich)

  • evtl. anteilige oder pauschale Paketversicherung

  • sonstige Zusatzkosten (Nachnahmegebühren, Zoll u.Ä.)

Kann mir jemand sagen, was wie besteuert wird und wo somit der MWSt.-Satz angeführt werden muss?

Meine Theorie wäre, dass die in Rechnung gestellten Lieferkosten mit 16% besteuert werden, die Versicherung aber nicht, und dass Nachnahmegebühren und Zoll weder besteuert werden noch auf der Rechnung aufgeführt werden müssen, stimmt das?

Gruß und Danke schonmal, Oliver

hi,

nebenleistungen teilen das schicksal der hauptleistung. wenn also diese „unterposten“ leistungen des lieferers darstellen, sind diese alle zu „umsatzbesteuern“.

wenn er also eine ware liefert und porto, verpackung und zölle übernehmen will, stellen diese summen das netto-entgelt dar. i.d.R. wird aber bspw. die nachnahme-gebühr der post nicht auf der rechnung stehen, bspw. brutto 116 EUR, der empfänger zahlt der post aber 118 EUR. die differenz von 2 EUR stehen nicht auf der rng. des lieferers!!!

ein kleiner hinweis: wenn du ein programm zum rechnungen schreiben machst: solltest du dich über innergemeinschaftliche lieferungen und ausfuhren gründlich informieren. die steuerbefreiungsvoraussetzungen setzen auch einigen formalismus an der rechnung voraus.

mfg vom

showbee

hi,

nebenleistungen teilen das schicksal der hauptleistung. wenn
also diese „unterposten“ leistungen des lieferers darstellen,
sind diese alle zu „umsatzbesteuern“.

Das heisst dann, dass man alles aufführen muss für das man als Lieferer in Vorleistung tritt?

Aber ist denn die Versicherung da nicht doppelt besteuert?
Als Basis bei anteiliger Versicherung dient ja der Wert der Sendung (im Endeffekt also der Bruttowert), d.h. die Post sollte auf die Vesicherung schon MWSt. erhoben haben, wenn ich diese Versicherung dann auf der Rechnung nochmal aufführe und versteuere ist das nicht doppelt gemoppelt?

Moment, Denkfehler… Für das Porto gilt ja das gleiche, stimmt’s?

wenn er also eine ware liefert und porto, verpackung und zölle
übernehmen will, stellen diese summen das netto-entgelt dar.
i.d.R. wird aber bspw. die nachnahme-gebühr der post nicht auf
der rechnung stehen, bspw. brutto 116 EUR, der empfänger zahlt
der post aber 118 EUR. die differenz von 2 EUR stehen nicht
auf der rng. des lieferers!!!

…denn diese zusätzliche Gebühr wird ja von der Post erhoben, kommt mit dem Lieferer ja gar nicht in Kontakt.

ein kleiner hinweis: wenn du ein programm zum rechnungen
schreiben machst: solltest du dich über innergemeinschaftliche
lieferungen und ausfuhren gründlich informieren. die
steuerbefreiungsvoraussetzungen setzen auch einigen
formalismus an der rechnung voraus.

Hmm, also es geht mir ja darum, dass, wenn man! einen Shop programmieren möchte, man da als Kunde auch bei der Bestellung quasi die endgültige Rechnung präsentiert bekommt. Und für den Versender eine solche evtl. auch direkt zum Ausdrucken erstellt werden kann.

Problematisch ist dabei, dass der Shop nicht nur als Einsatzziel Deutschland haben kann, sondern vielleicht auch Russland oder Timbuktu, und dort sind die Bestimmungen vielleicht anders, wobei das System der MW- bzw. USt wahrscheinlich überall ähnlich ist.

Von daher ist es wahrscheinlich am sinnvollsten, alles was über Porto, Verpackung und Versicherung hinausgeht, vom Automatismus auszuklammern und manuell in die Rechnung einzufügen. Denn was Zölle angeht hat wohl jedes Land (von der EU mal abgesehen) seine eigenen Bestimmungen.

Danke und Gruß, Oliver

hi,

kurz drei sachen:

  1. zum nettobetrag zaehlen alle leistungen, die der unternehmer schuldet (vertraglich). schuldet der unternehmer (lieferer) versand an den kunden incl. porto, verpackung & versicherung dann gehört das mit in die bemessungsgrundlage. das wird in der regel so sein.

die umsatzsteuerliche ausgangsseite interessiert es nicht, woher die leistung kommt (eingangsseite), ob das porto bei der post steuerfrei ist, ob auf der versicherung schon versicherungssteuer ist oder ob die waren mit arbeitnehmern hergestellt wurden oder nicht. alles irrelevant, es kommt nur darauf an, welche leistung der unternehmer schuldet!

  1. wenn du einen shop programmierst und auch kunden aus drittstaaten in die zielgruppe einplanst, solltest du dir vorher über die umsatzsteuerliche handhabung von ausfuhr und innergemeinschaftlicher lieferung im klaren sein.

  2. wenn du rechnungen zum ausdruck bringen willst, müssen diese bestimmte anforderungen erfüllen (Signaturgesetz).

da ich hier noch extremen nachholbedarf bei dir feststelle, solltest du dich gerade wegen punkt 2 und 3 vorher vom profi beraten lassen. nicht dass dir im nachhinein deine kunden (die dein shop-system kaufen) die bude einrennen, weil deren kunden falsche preise vorgesetzt bekommen, mit den rechnungen nichts anfangen können oder weil deine kunden einfach zu viel umsatzsteuer abführen…

mfg vom

showbee

hi,

kurz drei sachen:

  1. zum nettobetrag zaehlen alle leistungen, die der
    unternehmer schuldet (vertraglich). schuldet der unternehmer
    (lieferer) versand an den kunden incl. porto, verpackung &
    versicherung dann gehört das mit in die bemessungsgrundlage.
    das wird in der regel so sein.

Danke, das war mir nicht klar…

  1. wenn du einen shop programmierst und auch kunden aus
    drittstaaten in die zielgruppe einplanst, solltest du dir
    vorher über die umsatzsteuerliche handhabung von ausfuhr und
    innergemeinschaftlicher lieferung im klaren sein.

  2. wenn du rechnungen zum ausdruck bringen willst, müssen
    diese bestimmte anforderungen erfüllen (Signaturgesetz).

da ich hier noch extremen nachholbedarf bei dir feststelle,
solltest du dich gerade wegen punkt 2 und 3 vorher vom profi
beraten lassen. nicht dass dir im nachhinein deine kunden (die
dein shop-system kaufen) die bude einrennen, weil deren kunden
falsche preise vorgesetzt bekommen, mit den rechnungen nichts
anfangen können oder weil deine kunden einfach zu viel
umsatzsteuer abführen…

Du hast Recht, ich habe die Bürokratiegene wohl von meinem Vater geerbt… :smile:

Ich werde mich demnächst auf jeden Fall noch mal kundig machen (lassen), wie es steuerlich genau aussieht.
Da die Rechnungserstellung erst zum Schluss eingebaut wird (so denn überhaupt), hat dies noch ein wenig Zeit.

Für den Moment geht es mir primär darum, vor dem endgültigen Absenden der Bestellung noch einmal vorab die Artikel sowie Versandkosten netto und brutto aufzulisten, wobei vorerst die Auflistung mit innergemeinschaftlichen Konditionen ausreicht (Anpsassung ist später noch leicht möglich).

Aber auf jeden Fall danke für Deine Hilfe!