Einen guten Tag an alle Wissenden,
ein Steuerbescheid über EkSt und Soli für das Jahr 2003 enthält eine Nachforderung von rund 320,- Euro. So weit, so gut (schlecht) und wird auch akzeptiert.
Gleichzeitig fordert man Steuervorauszahlungen (zusätzlich zu der vom AG abgeführten Lohnsteuer) in Höhe von je rund 440,- Euro im September und Dezember 2004; für das Jahr 2005 je rund 220,- Euro pro Quartal. Summa also 880,- Euro pro Jahr.
Auf eine telefon. Anfrage beim Finanzamt teilte der dort beschäftigte Herr mit, daß man von gleichen wirtschaftl. Verhältnissen in diesem und im nächsten Jahr ausgehe, man einer Nachzahlung vorbeugen wolle und im übrigen das Finanzamt keine zinsloses Darlehen gewähren könne. Der Einwand, daß bei „gleichen wirtschaftl. Verhältnissen“ eine Vorauszahlung von 320,- oder gar 400,- Euro übers Jahr angemessen sei, wurde mit der „Begründung“ abgewiesen, daß das so von einem Computerprogramm ermittelt sei (man denke! - ein Computerprogramm! tiefsichverbeugend) und es außerdem nicht näher bezeichneten Vorschriften entspräche.
Meine Fragen:
Kann es korrekt sein, daß rund das 2 1/2 fache der diesjährigen Steuernachzahlung als Vorauszahlung gefordert wird?
Was passiert, wenn sich herausstellt, daß man dem Finanzamt damit ein zinsloses Darlehen gewähre? Vermutlich nichts?
Macht es Sinn, gegen diese Vorauszahlung mittels Einspruch vorzugehen und worauf ist dabei zu achten? Aus trauriger Erfahrung ist bekannt, daß Einsprüche inhaltlich gerechtfertigt sein können, trotzdem aber wegen belangloser Formalien abgewiesen werden.
Für alle Antworten dankt schon mal
Frank
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