Hallo! Eine Frage zur Doppelten Haushaltsführung:
Gesetzt den Fall, jemand macht Wochenendheimfahrten geltend, da sein / ihr Lebensmittelpunkt sich in O befindet, aber in M arbeitet und etwa 14-tägig nach O fährt. In O wohnt er / sie bei den Eltern, hat also keinen eigenen Hausstand. Da jetzt die 2-Jahres-Frist der Doppelten Haushaltsführung gekippt wurde, ist es
möglich, durch Bezug einer Mietwohnung in O diese Doppelte
Haushaltsführung zu begründen und damit die Miete in M abzusetzen?
Wie ist die Situation, falls diese Person den Job wechselt innerhalb von M? Kann ihm / ihr dann vorgehalten werden, dass sich somit in O gar nicht mehr der Lebensmittelpunkt befindet?
möglich, durch Bezug einer Mietwohnung in O diese Doppelte
Haushaltsführung zu begründen und damit die Miete in M
abzusetzen?
hi,
ich halte persönlich nichts von diesen umgehungsideen. so wie es sich anhört soll hier eine fingierte wohnung am wohnsitz der eltern begründet werden, nur um die eigentliche wohnung von der „steuer absetzen zu können“.
moralisch halte ich diese einstellung für schwer nachvollziehbar.
steuerlich sehe ich meine probleme in der anerkennung. das finanzamt ist doch nicht doof, die sehen dass die wohnung am alten wohnort (scheinbarer lebensmittelpunkt) nur bei den eltern war und deshalb keine echte dopp. hhf. bestand. nun wird eine weitere wohnung am ort angemietet. die wollen alles sehen, mietvertrag, am besten überweiser der miete.
der jobwechsel am zweitwohnsitz ist m.E. nicht sooo problematisch, wird er doch aber auch als indiz zaehlen, dass hier eigentlich nicht der zweitwohnsitz sondern der erste wohnsitz besteht. insoweit werden die ermittlungen erst recht in fahrt kommen.
für mich alles sehr fraglich…
der showbee