Abrechnung durchlaufender Posten

Liebe Spezialisten, es gibt ein Problem mit der steuerlichen Berechnung der Heizkosten.
In einem 2 Familienhaus ist eine Wonung vermietet. Der Mieter zahlt einen Heizkostenvorschuss. Leider/Gottseidank gibt es eine Ölheizung und ca 8000Ltr ÖlTank
So muss man nicht jedes Jahr tanken, wenn der Ölpreis hoch ist.
Aber man erzielt die Vorschusszahlungen des Mieters, hat aber keine Heiölrechnung.
Müsste daher diese „Einkünfte“ (Vorrauszahlungen der Heizkosten) versteuern!
Habe aber selbst keine Rechnung, wenn man nicht Nachtankt und auf bessere Preise hofft.
Auch weil man dann über 6000Ltr tankt bekomme man im nächsten Jahr einen besseren Preis.
Man hat dann naturgemäß geringere Einnahmen, aber (scheinbar riesige Heizkosten)

Das führt dazu, daß man in dem einen Jahr 300Euro zuviel Steuern zahlt, in dem nächsten Jahr aber nichts an Steuern einspart.

Man wäre besser gestellt, wenn man diese Vorrauszahlungen nicht annimmt, das Mietgesetz erlaubt dies aber nicht, weil sonst der Mieter nicht mehr zahlen muss.

Was kann man tun, damit das Finanzamt Vorrauszahlungen, die ehedem abgerechnet werden,
also faktisch nie Einnahmen sind sondern durchlaufender Posten, als Einnahmen behandelt und ungerechtfertigt schlecht stellt.

P. Leenders

hallo,

man kann leider nur eines haben, entweder stetige ergebnisse oder billige ölpreise. da bei der vermietung das zu-abfluss-prinzip gilt, führt kein weg vorbei: die bk-zahlungen sind einnahmen, die öl-käufe sind ausgaben; allerdings phasenverschoben.

ein (wahrlich komplizierte und unsinnige variante gibt es): die vermietung auslagern in einen betrieblichen bereich. hier könnte man bspw. im rahmen einer GmbH eine bilanzierung erstellen und müsste den ölbestand als vorratsvermögen aktivieren (also erfolgsneutral).

der aufwand der aber betrieben werden müsste entbehrt leider jeder realität und wirtschaftlichen vernunft. insoweit bleiben also die schwankenden ergebnisse.

sorry für das unbefriedigende ergebnis

gruss vom showbee

nachtrag
hallo nochmals,

es würde nur gehen, wenn die mieter den ölkauf selber in die hand nehmen müssten. jeder mieter hat ja auch einen eigenen stromanschluss um den er sich selber kümmert. vielleicht geht das ja beim heizöl auch? hier müssten natuerlich alle mieter mitmachen und ggf. ein gemeinsames konto eröffnen und quasie die heizkostenabrechnung in eigener verantwortung machen. der vermieter würde dann quasie nur das heizsystem zur verfügung stellen und nicht das heizen an sich, die müsste natuerlich widerum mit einer mietminderung honoriert werden…

also auch nicht die beste lösung

der showbee

Erstmal vielen Dank f. die Antwort
Genau so hatte ich mir das gedacht,
eine Lösung hatte ich mir schon überlegt. Wie ist es wenn sich der Vermieter am 31.12. eine Quittung über die Rückzahlung vom Mieter ausstellen lässt „weil nicht getankt wurde“
und (schäm) gleich danach eine über die Einzahlung am 01.01 des nächsten Jahres in gleicher Höhe ausstellen lässt.

Was können die vom Finanzamt dagegen tun, denn die sehen nur die Quittung vom 31.12 des abgelaufenen Jahres.

Der Quittungstausch findet genau um Mitternacht statt!

P. Leenders

hi,

wenn man schummeln will, kann man das auch intelligenter machen (31.12. / 01.01. ???), wenn das finanzamt dahinter kommt, „drohen“ zumindest §§ 41, 42 Abgabenordnung (unbeachtlichkeit von scheingeschäften und gestaltungsmissbrauch).

nebenbei könnte es auch in dem jahr der „gewinnminderung“ zum steuerstrafverfahren kommen, auch wenn es sich ja im nächsten jahr wieder ausgleicht (stichwort für google: kompensationsverbot).

mfg vom

showbee

hmmmmmmm.
und wenn du ganz einfach nicht alles auf einmal tankst, sondern die Tankfüllungen halbwegs an die Vorauszahlungen anpasst?
Wäre mal nachzurchnen, ob der teurere Heizölpreis die Steuervoteile mehr als ausgleicht.
Oder- ist es Mietrechtlich zulässig, dass der Mieter einen VORSCHUSS, also eine Einmalzahlung, auf die Nebenkosten zahlt, damit das mit den Tankrechnungen passt?
Gegen z.B. Einräumung von Skonto oder so was, ich denke, wenn man dies mit der Mieter so vereinbart, dürfte das in Ordnung gehen, bin aber kein Zivilrechtler.

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Danke showbee der Fachmann hat gesprochen OWT