Abschreibung wg Überschreitung MHD

Hallo,

eine Frage zu Abschreibung von Waren.

Folgender Fall:
Es wurden mehrere Kosmetikartikel wegen Überschreitung des Mindesthaltbarkeitsdatums abgeschrieben. Nun stellt sich die Frage, ob die nunmehr nicht mehr verwendbaren Kosmetikartikel für eine eventuelle Prüfung gelagert werden müssen oder ob es reicht, wenn man die Verpackungen aufhebt.

Vielen Dank für Eure Antworten

hi,

es muss aufgezeichnet werden, wenn hier keine schummelei vorliegt, dann sollte ein aufheben von pappkartons etc. sinnlos sein. vielleicht hilft bei ständig verdorbener ware und angst vorm finanzamt auch ein videodreh zum thema: „der geschäftsführer befiehlt: heute zum thema, die angestellten schütten 2 tonnen milch in die wüste“ …

mfg vom

showbee