Hallo,
eine Frage zu Abschreibung von Waren.
Folgender Fall:
Es wurden mehrere Kosmetikartikel wegen Überschreitung des Mindesthaltbarkeitsdatums abgeschrieben. Nun stellt sich die Frage, ob die nunmehr nicht mehr verwendbaren Kosmetikartikel für eine eventuelle Prüfung gelagert werden müssen oder ob es reicht, wenn man die Verpackungen aufhebt.
Vielen Dank für Eure Antworten