Die Situation:
Vater verstirbt, hinterlässt Frau und drei volljährige Kinder. Zwei davon in „geregelten“, eines in „ungeregelten“ Verhältnissen mit z.B. Eidesstattlicher Versicherung, permanenter Zahlungsunfähigkeit, Obdachlosigkeit, etc.
Was, wenn jetzt Erbschaftssteuer fällig wird und das eine Kind kann nicht zahlen?
Sind dann Witwe und die beiden anderen Kinder ersatzweise zur Zahlung verpflichtet? In welchem Verhältnis? Erhöht sich dann der Erbteil der anderen um die geleistete Zahlung?
Oder kann die Zahlung der Erbschaftssteuer gestundet werden (in Raten aufgeteilt)? Und der betreffende Erbteil wird bis dahin „stillgelegt“?
Oder würde der Erbteil des dritten Kindes bei permanenter Zahlungsunfähigkeit den anderen zufallen? Wie?
Bin für jede Anregung dankbar, gerne auch Links o.ä. Hinweise.
Lio.
Die Situation:
Vater verstirbt, hinterlässt Frau und drei volljährige Kinder.
Zwei davon in „geregelten“, eines in „ungeregelten“
Verhältnissen mit z.B. Eidesstattlicher Versicherung,
permanenter Zahlungsunfähigkeit, Obdachlosigkeit, etc.
Was, wenn jetzt Erbschaftssteuer fällig wird und das eine Kind
kann nicht zahlen?
wenn erbschaftsteuer fällig wird, dann ist diese im „normalen“ fall der höhe des erbes angepaßt. soll heißen, daß du doch nicht mehr steuern zahlst als du erbst! deswegen, wenn alle erben und dieses erbe annehmen, müssen auch alle erbschaftssteuer zahlen und zwar zu dem gleichen anteil zu dem sie auch erben. das obdachlose kind erbt also auch.
Sind dann Witwe und die beiden anderen Kinder ersatzweise
zur Zahlung verpflichtet?
wenn einer das erbe ausschlägt, erhöht sich der anteil der anderen erben. und wer erbt, der muß auch zahlen.
In welchem Verhältnis? Erhöht sich
dann der Erbteil der anderen um die geleistete Zahlung?
Oder kann die Zahlung der Erbschaftssteuer gestundet werden
(in Raten aufgeteilt)? Und der betreffende Erbteil wird bis
dahin „stillgelegt“?
Oder würde der Erbteil des dritten Kindes bei permanenter
Zahlungsunfähigkeit den anderen zufallen? Wie?
auf diese fragen habe ich leider ansonsten keine antworten.
j.
Bin für jede Anregung dankbar, gerne auch Links o.ä. Hinweise.
Lio.
Hallo, wie Helferlein ja schon richtig sagte, ist die Erbschaftsstuer deutlich niedirger als adas Erbe. Jedes Kind hat nach dem Tod eines Elternteils rd. 200.000€ erbschaftsstuerfrei, erst danach geht die Steuer los.
Jedes Mitglied der Erbengemeinschaft (deren Mitglied auch das „schwarze Schaf“ ist), kann die Ausseinandersetzung der Gemeinschaft per Zwangsvollstreckungsverfahren verlangen (die andern Geschwister können z.B. auf ein Haus mitbieten). Von dem >Erlös wird die anteilige Erbschaftssteuer abgeführt und der Rest wird an das scharze Schaf ausbezahlt.
Ingeborg
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Die Situation:
Vater verstirbt, hinterlässt Frau und drei volljährige Kinder.
Zwei davon in „geregelten“, eines in „ungeregelten“
Verhältnissen mit z.B. Eidesstattlicher Versicherung,
permanenter Zahlungsunfähigkeit, Obdachlosigkeit, etc.
Idee: einer der Erben oder alle zu gleichen Teilen leihen dem „schwarzen Schaf“ die Erbschaftssteuer (evtl gegen einen vernünftigen Zins) und das ganze schriftlich.
Wenn das Erbe dann später aufgeteilt wird (z. B. Haus verkauft) wird entsprechend abgerechnet.
>Frau und drei Kinder
Das ergibt bei de Erbschaftssteuer einen recht hohen Freibetrag.
möglicherweise fällt gar keine Erbschaftssteuer an.
JK
P.s.:
Wenn man mit einem Steuerberater „1,5 Stunden Beratungsgespräch“ vereinbart, ist das nicht so sehr teuer (etwa wie Handwerker + Geselle).
Am Besten vorher erkundigen und Zeit + Preis vereinbaren.