Hallo,
irgendwo hab ich gehört, daß es möglich ist, mehr als 400,- € durch einen sog. Mini-Job zu verdienen, ohne steuerlich in die Gleitzone zu geraten. Wäre es also möglich, bei einem Arbeitgeber monatlich 400,- € zu verdienen und von diesem Arbeitgeber eine Rentenversicherung in Höhe von 100,- € monatlich bezahlt zu bekommen, ohne dadurch in die Steuerpflicht zu rutschen (auch nicht in die Gleitzone bis 800,- €)? Falls ja: ist diese Rentenversicherung an bestimmte Bedingungen geknüpft oder kann der AG z.B. die Kosten für eine bestehende RV übernehmen? Kann der AG die Kosten für die RV des Angestellten steuermindend geltend machen?
Vielen Dank für hilfreiche Antworten -
Sams
Hallo Sams,
nicht zum steuerpflichtigen Lohn gehören in diesem Zusammenhang:
Beiträge zu Unterstützungskasse, Pensionskasse und -fonds aus der Umwandlung von regelmäßigen laufenden Bezügen.
Beiträge zu einer sog. Direktversicherung aus der Umwandlung von Sonderzahlungen wie 13. Gehalt, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Erfolgsprämie.
„Riester“-Verträge, die aus dem versteuerten Netto bedient werden, mindern den steuerpflichtigen Lohn nicht - haben also auch keinen Einfluss auf die Berechnung der Gleitzone.
Zu der Frage einer möglichen Umwandlung eines (bei weniger als fünfzehn Kindern wohl nicht so lukrativen) bestehenden Riester-Vertrages in eine der genannten Formen (von denen nur die Direktversicherung ohne weitere Aktivität, bloß mit Bestätigung des Arbeitgebers eingerichtet werden kann) fragst Du am besten Deinen Versicherungsmann oder hier im Versicherungsbrett, wo es ein paar versierte Leute hat. Die meisten LV-Gesellschaften machen alles; in dieser Richtung könnte eine Umwandlung möglich sein, später zurück zu einem Riester-Vertrag wohl kaum.
Schöne Grüße
MM